Die Be- und Verarbeitung und der Vertrieb von Aluminiumprofilen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alu-Hightech GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Zschocke hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Berechnungsgrundlage bei 512.964,07 EUR lag. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 196.125,18 € (nicht nachrangig) und 44.160,49 € (nachrangig) steht ein Betrag von 338.908,81 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können bis einschließlich 12.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alu-Hightech GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Zschocke hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Forderungen wurden festgestellt: Nicht nachrangige Forderungen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alu-Hightech GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Zschocke hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Forderungen wurden festgestellt: Nicht nachrangige Forderungen belaufen sich auf 196.125,18 € und nachrangige Forderungen auf 44.160,49 €. Ein Betrag von 338.908,81 EUR steht zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist niedergelegt. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis zum 12.05.2026 eingereicht werden. Die Nachtragfrist für Nachranggläubiger endete am 18.11.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 79/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alu-Hightech GmbH, Auf Herdenen 16, 78052 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Breitbarth und Torsten Breitbarth
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 704684
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen i.H.…
1 IN 79/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alu-Hightech GmbH, Auf Herdenen 16, 78052 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Breitbarth und Torsten Breitbarth
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 704684
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen i.H.v. 196.125,18 € nicht nachrangige Forderungen gem. § 38 InsO und i.H.v. 44.160,49 € nachrangige Forderungen gem. § 39 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 InsO steht ein Betrag von 338.908,81 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 79/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alu-Hightech GmbH, Auf Herdenen 16, 78052 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Breitbarth und Torsten Breitbarth
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 704684
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden A…
1 IN 79/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alu-Hightech GmbH, Auf Herdenen 16, 78052 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Breitbarth und Torsten Breitbarth
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 704684
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Zschocke, Am Niederen Tor 1, 78050 Villingen-Schwenningen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.09.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 512.964,07 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 1.087,98 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter waren Zuschläge in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Folgende Zuschlagskriterien wurden geltend gemacht und waren nicht zu beanstanden:
Betriebsfortführung
Der Betrieb wurde 4 Monate fortgeführt. Die erledigten Aufträge wurden einer Nachkalkulation unterzogen und bei defizitären Aufträgen mit der Geschäftsleitung die Möglichkeit der Durchsetzung von Preiserhöhungen bei den Kunden besprochen und die notwendigen Preisanpassungen vorgenommen. Es wurden hierbei Zahlungszusicherungen abgegeben und dafür die persönliche Haftung übernommen.
Hinsichtlich der notwendig vorzunehmenden Vergleichsberechnung wird auf den Antrag des Verwalters Bezug genommen.
Betriebsveräußerung - übertragende Sanierung
Der bereits im vorl. Verfahren angestoßene Insvestorenprozess zum Unternehmensverkauf wurde weitergeführt. Es fanden schwierige und zeitaufwändige Verhandlungen statt.
Haftungsansprüche gegen Gesellschafter
Die Höhe der Haftungsansprüche wurden zeitaufwändig ermittelt
Der Insolvenzverwalter hat im Übrigen einen Abschlag in Höhe von 10 % aufgrund der Tätigkeiten im vorl. Verfahren vorgenommen
Es wurde insgesamt ein Zuschlag von 45 % beantragt, was nicht zu beanstanden war.
Auf die ausführliche Begründung im Antrag wird im Übrigen Bezug genommen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Insolvenzverwalter hat zudem eine Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR beantragt (§ 8 Abs. 3 InsVV), die nicht zu beanstanden war.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 79/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alu-Hightech GmbH, Auf Herdenen 16, 78052 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Breitbarth und Torsten Breitbarth
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 704684
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins …
1 IN 79/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alu-Hightech GmbH, Auf Herdenen 16, 78052 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Breitbarth und Torsten Breitbarth
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 704684
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 79/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alu-Hightech GmbH, Auf Herdenen 16, 78052 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Breitbarth und Torsten Breitbarth
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 704684
- Schuldnerin -
|
1. Die Nachranggläubiger (§ 39 InsO) we…
1 IN 79/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alu-Hightech GmbH, Auf Herdenen 16, 78052 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Breitbarth und Torsten Breitbarth
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 704684
- Schuldnerin -
|
1. Die Nachranggläubiger (§ 39 InsO) werden aufgefordert ihre Forderungen bis zum 18.11.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und den Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
2. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sowie der Nachrangforderungen (§ 39 InsO) erfolgt sodann im schriftlichen Verfahren.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
|
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 26.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.