Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 703419
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Insolvenzprofil
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lise-Meitner-Straße 2, 77656 Offenburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 703419
EUID
DEB8536.HRB703419
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
62/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Fricka Poetzl
Adresse
Kaiser-Joseph-Straße 263, 79098 Freiburg
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
07.05.2025
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
17.09.2025
Einstellung
02.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und der Bau von Rollläden und Toranlagen sowie der Handel mit diesen Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AluRollTech UG (haftungsbeschränkt) sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Widerspruchsfrist am 07.05.2025 endet. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Fricka Poetzende festgesetzt. Das Verfahren sieht die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren vor, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 17.09.2025 einzureichen sind. Der Massebestand beträgt 17.851,00 €, dem Forderungen in einer Gesamthöhe von 38.000,56 € gegenüberstehen. Ein Verfahren zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse ist geplant; die Beteiligten haben hierfür Gelegenheit bis einschließlich 02.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 62/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
40 IN 62/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schwarz & Weidt, Hildastraße 1, 77654 Offenburg, Gz.: 999/24 UW01 UW
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.04.2026
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 350,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Gründe:
Die weitere Terminsbestimmung ist erfordlich, da der vorhandene Massebetrag nach Abzug der Insolvenzverwalervergütung bei einer Verfahrensaufhebung nach § 200 InsO für die Gerichtskosten nicht ausreichen wird.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechts…
40 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schwarz & Weidt, Hildastraße 1, 77654 Offenburg, Gz.: 999/24 UW01 UW
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Fricka Poetzl, Kaiser-Joseph-Straße 263, 79098 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 24.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 25.116,21 EUR auszugehen.
Die Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 10 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 24.04.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 10 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 62/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
40 IN 62/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schwarz & Weidt, Hildastraße 1, 77654 Offenburg, Gz.: 999/24 UW01 UW
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.09.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 38.000,56 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 17.851,00 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 62/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
40 IN 62/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schwarz & Weidt, Hildastraße 1, 77654 Offenburg, Gz.: 999/24 UW01 UW
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 38.000,56 EUR steht ein Betrag von 17.851,00 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 62/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
40 IN 62/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schwarz & Weidt, Hildastraße 1, 77654 Offenburg, Gz.: 999/24 UW01 UW
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1. Die Prüfung der bis 14.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12, 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2025
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