Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AMBAU Industrieservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Rosa-Luxemburg-Str. 47, 06773 Gräfenhainichen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 6395
EUID
DEW1215.HRB6395
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 17/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Uwe Kuhmann
Adresse
Am Weißen Rieden 20b, 27721 Ritterhude
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.04.2025
Stichtag Stellungnahme
26.05.2025
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
27.06.2025
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
27.06.2025
Stichtag Schlussverteilung
28.07.2025
Aufhebung
17.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Serviceleistungen für die Montage und Demontage von Stahl- und Rohrleitungsbau und sonstigen industriellen Maschinen- und öffentlichen Bauanlagen und Anlagenteilen; Kauf und Verkauf von lndustrieeinrichtungen sowie Maschinenzubehör im In- und Ausland, der Handel mit vorgenannten Gegenständen und der Erwerb, Verkauf und die Verwaltung von Gesellschaften; Industriedienstleistungen, Schweißtechnik, Korrosionsschutz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH ist am 17.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen worden. Am 18.03.2025 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag auf den 29.04.2025 festgelegt wurde. Am 26.05.2025 wurden Gläubigern und dem Schuldner Fristen zur Stellungnahme zu Vergütungsanträgen sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung mit einem Stichtag vom 28.07.2025 bekannt gegeben. Im Juni 2025 wurden die Vergütungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Uwe Kuhmann (festgesetzt am 27.06.2025) sowie des endgültigen Insolvenzverwalters festgelegt. Die verfügbare Masse für die Schlussverteilung belief sich auf 318.407,76 Euro zuzüglich Zinsen abzüglich Masseverbindlichkeiten, während Forderungen von Insolvenzgläubigern in Höhe von 2.695.314,38 Euro zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, Am Weißen Rieden 20b, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), ist am 17.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollz…
11 IN 17/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, Am Weißen Rieden 20b, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), ist am 17.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude, soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar sind € 318.407,76 zzgl. Zinsen abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Forderungen von Insolvenzgläubigern in Höhe von € 2.6…
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude, soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar sind € 318.407,76 zzgl. Zinsen abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Forderungen von Insolvenzgläubigern in Höhe von € 2.695.314,38. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Verden zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, Am Weißen Rieden 20b, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe …
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, Am Weißen Rieden 20b, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Die Beteiligten wurden über das Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, Am Weißen Rieden 20b, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhmann …
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, Am Weißen Rieden 20b, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.04.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 343.430,52 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 18.597,69 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 362.028,21 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird gemäß § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.
§ 3 InsVV konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben beispielhaft durch Zu- und Abschlagstatbestände. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand.
Das Insolvenzgericht hat bei der Festsetzung der Vergütung die in Betracht kommenden Tatbestände im Einzelnen zu überprüfen und zu beurteilen. Einer Bewertung der Höhe jedes einzelnen Zu- oder Abschlags bedarf es nicht. Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt
(BGH, Beschluss vom 29.04.2021, IX ZB 58/19, NZI 2021, 744 Rn. 10, beck-online).
Vorliegend hat der Insolvenzverwalter deshalb Zuschläge geltend gemacht für:
Destruktiven Schuldnervertreter (Geschäftsführer) in Höhe von 100%, da
ein erheblicher Mehraufwand zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Vermögensverhältnisse) betrieben werden musste, ohne dass diese Bemühungen aufgrund des destruktiven (obstruierenden) Verhaltens des Geschäftsführers zu messbaren Erfolgen (Verwertungsmöglichkeiten) für die Insolvenzmasse führten.
Arbeitnehmerangelegenheiten in Höhe von 25% für die Erstellung von Insolvenzgeldbescheinigungen für 19 Arbeitnehmer, Abgabe von Erklärungen gegenüber der Agentur für Arbeit etc., da erforderliche Unterlagen und schriftliche Kündigungen fehlten und bereits vor Eröffnung vereinzelt Rechtsstreitigen zwischen ausgeschiedenen Arbeitnehmern und der Schuldnerin begonnen wurden.
Die Zuschläge wurden ausführlich und nachvollziehbar begründet.
Insoweit wird zur Meidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem Antrag Bezug genommen.
Alle für einen Zu- oder Abschlag in Frage kommenden einzelnen Umstände wurden vom Insolvenzgericht überprüft.
Insgesamt sind in der anzustellenden Gesamtschau für den Aufwand des Insolvenzverwalters in diesem Verfahren deshalb antragsgemäß Zuschläge in Höhe von 100 % und der daraus resultierende Betrag angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 168,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 48 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den V…
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und de…
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren …
11 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBAU Industrieservice GmbH, Am Großen Geeren 23, 27721 Ritterhude (AG Stendal, HRB 6395), vertr. d.: Matthias Cercel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 18.03.2025
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