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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
1. Die ambulante Pflege und Betreuung alter und kranker Menschen. 2.Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Durchführung von hauspflegerischen und hauswirtschaftlichen und sonstigen Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen nach den Rechtsgrundlagen des SGB XII, des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) und des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) sowie sämtliche Leistungen, die in Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen und der Tagespflege, teilstationär oder vollstationär, bestimmt. 3.Die Gesellschaft darf sich auch unter Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung an anderen Unternehmen beteiligen, deren Gegenstand dem in Absatz 1 Beschriebenen entspricht. Gleichzeitig kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Hilfen Cuxhaven GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Cuxhaven hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 21.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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