Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ambulante Pflege A & K UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 212124
EUID
DEP1103.HRB212124
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 288/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Adresse
Thiestraße 5, 38226 Salzgitter
Telefon
05341-86609-00
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.09.2026 , 20:13 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege A & K UG (haftungsbeschränkt) befindet sich im Antragsverfahren. Das Amtsgericht Braunschweig hat am 22.09.2026 um 20:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Braunschweig einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 288/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege A & K UG (haftungsbeschränkt), Töpferreihe 17, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 212124), vertr. d.: Klaudia Schneider-Notzon, (Geschäftsführerin), ist am 22.09.2026 um 20:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antr…
272 IN 288/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege A & K UG (haftungsbeschränkt), Töpferreihe 17, 38259 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 212124), vertr. d.: Klaudia Schneider-Notzon, (Geschäftsführerin), ist am 22.09.2026 um 20:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung, Thiestraße 5, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341-86609-00, Fax: 05341-86609-08, E-Mail: Salzgitter@westhelleundpartner.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.09.2026
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