Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ambulante Pflege Stier GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Pestalozzistraße 72, 04178 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 37834
EUID
DEU1308.HRB37834
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 1931/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hubertus Freiherr von Erffa
Kanzlei
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Reichsstraße 15, 04109 Leipzig
Telefon
0341 44924 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.10.2024
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
18.11.2024 , 12:30 Uhr
Gläubigerversammlung
24.06.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben eines ambulanten und teilstationären Pflegedienstes zur Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen und Senioren ambulant und im Betreuten Wohnen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH ist eröffnet. Die Gläubigerversammlung hat am Dienstag, den 24.06.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Leipzig stattgefunden. Auf der Tagesordnung stand die Beschlussfassung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs an die Firma Pflegedienst Stier GmbH zu einem Fixkaufpreis von 70.000,00 EUR sowie einem möglichen variablen Kaufpreis von 35.000,00 EUR. Zudem stimmte die Gläubigerversammlung der mit der Veräußerung einhergehenden Betriebsstilllegung zum 30.06.2025 zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens hat das Gericht am 30.10.2024 angeordnet, dass eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt werden und neue Maßnahmen untersagt sind, soweit keine unbe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens hat das Gericht am 30.10.2024 angeordnet, dass eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt werden und neue Maßnahmen untersagt sind, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft bleiben von dieser Einstellung ausgenommen. Später wurde eine Gläubigerversammlung für den 24.06.2025 anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs an die Firma Pflegedienst Stier GmbH zu einem Fixkaufpreis von 70.000,00 EUR sowie einem möglichen variablen Kaufpreis von 35.000,00 EUR. Zudem stimmt die Gläubigerversammlung der mit der Veräußerung einhergehenden Betriebsstilllegung zum 30.06.2025 zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens hat das Gericht am 30.10.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet, darunter die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und die Untersagung neuer Vollstreckung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens hat das Gericht am 30.10.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet, darunter die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und die Untersagung neuer Vollstreckungsmaßnahmen. Am 18.11.2024 ist Hubertus Freiherr von Erffa von der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser hat einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt erhalten und ist ermächtigt, das Vermögen zu sichern und die Unternehmensführung zu überwachen. In einem späteren Verfahrensschritt wurde eine Gläubigerversammlung für den 24.06.2025 anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs an die Firma Pflegedienst Stier GmbH zu einem Fixkaufpreis von 70.000,00 EUR sowie einem möglichen variablen Kaufpreis von 35.000,00 EUR. Zudem soll der Betrieb zum 30.06.2025 stillgelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1931/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH, Pestalozzistraße 72, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37834
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Stier
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversam…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1931/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH, Pestalozzistraße 72, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37834
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Stier
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Dienstag, 24.06.2025, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Auf der Tagesordnung steht: Die Gläubigerversammlung stimmt einer Veräußerung des Geschäftsbetriebs zu einem Fixkaufpreis von 70.000,00 EUR und einem möglichen weiteren variablen Kaufpreis von 35.000,00 EUR an die Firma Pflegedienst Stier GmbH zu, desweiteren stimmt die Gläubigerversammlung der mit Veräußerung des Geschäftsbetriebs einhergehenden Betriebsstilllegung zum 30.06.2025 zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1931/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH, Pestalozzistraße 72, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37834
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Stier
ergeht am 30.10.2024 nachfolgende Entscheidun…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1931/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH, Pestalozzistraße 72, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37834
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Stier
ergeht am 30.10.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1931/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH, Pestalozzistraße 72, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37834
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Stier
- wurde am 18.11.2024 um 12:30 Uhr Hubertus F…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1931/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH, Pestalozzistraße 72, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37834
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Stier
- wurde am 18.11.2024 um 12:30 Uhr Hubertus Freiherr von Erffa, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Reichsstraße 15, 04109 Leipzig, Email geschäftlich insolvenz@aderhold-legal.de, Telefax 0341 44924 100, Telefon geschäftlich 0341 44924 0 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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