Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Inselstraße 7, 26736 Krummhörn-Greetsiel
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 204025
EUID
DEP3101.HRB204025
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 21/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441-24928050
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.02.2024 , 10:20 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 10:00 Uhr
Berichtstermin
05.06.2024 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.06.2024
Prüfungstermin
04.07.2024
Schriftlicher Termin
16.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes mit ambulant betreuter Wohngemeinschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 15.06.2024. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung und zur Entscheidung über die Person des Verwalters sowie die Einsetzung eines Gläubigerausschusses fand am 05.06.2024 statt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist am 04.07.2024 angesetzt. Zudem wurde die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da die Masse nicht ausreicht, um die fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Ein besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 16.02.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 21/24
In dem Insolvenzverfahren Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d.: 1. Ulrike Newiger (Geschäftsführerin), 2. Dieter Newiger (Geschäftsführer), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderu…
Geschäfts-Nr. 9 IN 21/24
In dem Insolvenzverfahren Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d.: 1. Ulrike Newiger (Geschäftsführerin), 2. Dieter Newiger (Geschäftsführer), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 16.02.2026
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 21/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d. d. Geschäftsführerin Ulrike Newiger, ist am 16.02.2024 um 10:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. …
9 IN 21/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d. d. Geschäftsführerin Ulrike Newiger, ist am 16.02.2024 um 10:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-24928050, Fax: 0441-24928059, E-Mail: oldenburg@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 21/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d. d. Geschäftsführer Dieter Newiger und Ulrike Newiger, ebenda, ist das Rubrum des Beschlusses vom 16.02.2024 berichtigt worden.
Statt "vertreten dur…
9 IN 21/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d. d. Geschäftsführer Dieter Newiger und Ulrike Newiger, ebenda, ist das Rubrum des Beschlusses vom 16.02.2024 berichtigt worden.
Statt "vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Newiger" muss es richtig heißen:
vertreten durch die Geschäftsführer Dieter Newiger und Ulrike Newiger.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 29.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 21/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d.: 1. Ulrike Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführerin), 2. Dieter Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführer), hat der Ins…
9 IN 21/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d.: 1. Ulrike Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführerin), 2. Dieter Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 07.05.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Aurich, 10.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 21/24: Über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d.: 1. Ulrike Newiger, Norden (Geschäftsführerin), 2. Dieter Newiger, Norden (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalt…
9 IN 21/24: Über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d.: 1. Ulrike Newiger, Norden (Geschäftsführerin), 2. Dieter Newiger, Norden (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-24928050, Fax: 0441-24928059, E-Mail: oldenburg@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird teilweise mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 05.06.2024, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
2. am: 04.07.2024 ein schriftlicher Prüfungstermin, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.06.2024) und dem Prüfungstermin ( 04.07.2024 ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 21/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d.: 1. Ulrike Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführerin), 2. Dieter Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführer), wurde besch…
9 IN 21/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d.: 1. Ulrike Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführerin), 2. Dieter Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Aurich, 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 21/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d.: 1. Ulrike Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführerin), 2. Dieter Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführer), sind die Ve…
9 IN 21/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulanter Pflegedienst Up Visite GmbH, Inselstraße 7, 26736 Krummhörn (AG Aurich, HRB 204025), vertr. d.: 1. Ulrike Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführerin), 2. Dieter Newiger, Am Dorfteich 53a, 26506 Norden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
EUR
Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 125 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.05.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit im Zeitraum vom 16.02.2024 bis 01.05.2024.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 1.097.518,93 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 64.395,42 EUR für den Insolvenzverwalter. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der antragsgemäß auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Bei der Berechnungsmasse handelt es sich um den Vermögensstatus der Schuldnerin.
Die Berechnungsmasse wurde von dem vorläufigen Insolvenzverwalter korrekt unter Berücksichtigung der §§ 10, 11 InsVV ermittelt. Insoweit wird auf den umfangreichen Vergütungsantrag vom 27.05.2024 Bezug genommen.
Neben der Bruchteilsvergütung waren insgesamt Zuschläge von 125 % der Regelvergütung festzusetzen, sodass sich die Nettovergütung auf 150 % der Regelvergütung beläuft.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung Tätigkeiten ausgeübt, die - nachfolgend im Einzelnen dargestellt - die Festsetzung der Zuschläge rechtfertigen:
1. Zuschlag in Höhe von 50 % für die Betriebsfortführung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin bis zum 30.04.2024 fortgeführt.
Hierbei hielt der vorläufige Insolvenzverwalter umfassenden Kontakt zu den Geschäftsführern der Schuldnerin, begleitete die Betriebsfortführung mit seinem Team und stimmte der Beauftragung verschiedener Dienstleister zu.
Zudem wurden die Geschäftsunterlagen auf das Vorliegen von insolvenzrechtlichen Sonderaktiva geprüft und ein System zur Freigabe aller ausgabenwirksamer Rechtshandlungen eingerichtet.
Mit einigen Lieferanten bestand im Hinblick auf die Verunsicherung durch die Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens verstärkter Gesprächsbedarf.
Im Übrigen war bzgl. der Abrechnung mit Sozialversicherungsträgern eine Fortführungsvereinbarung mit der Abrechnungsstelle zu vereinbaren.
2. Zuschlag in Höhe von 10 % für die Bearbeitung arbeits- und sozialrechtlicher Fragen:
Die Schuldnerin beschäftige zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung 29 Mitarbeiter, mit denen der vorläufige Insolvenzverwalter Mitarbeiterversammlungen abhielt und laufend über den Verfahrensstand informierte.
Mit der Geschäftsführerin wurde eine Tätigkeitsvereinbarung geschlossen.
3. Zuschlag in Höhe von 15 % für die Organisierung einer Insolvenzgeldvorfinanzierung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter organisierte für 28 Mitarbeiter eine Insolvenzgeldvorfinanzierung.
4. Zuschlag in Höhe von 50 % für die Bemühungen zur Herbeiführung einer Nachfolgelösung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aussichten eines Unternehmenserhalts durch Eigensanierung, übertragene Sanierung oder den Einstieg eines Investors geprüft und mit der Geschäftsführung der Schuldnerin erörtert.
Mit sämtlichen Interessenten wurden Gespräche geführt, relevante Unterlagen über den Geschäftsbetrieb zusammengestellt und ausgehändigt, teilweise fanden Betriebsbesichtigungen statt.
Letztlich konnte eine Nachfolgelösung nicht realisiert werden, da es im Betrieb erhebliche Spannungen und Krankenstände gab und Investoren mitteilten, dass man Pflegeheim aufgrund der geringen Größe nicht übernehmen bzw. finanzieren werde.
Da eine antragsgemäße Festsetzung der Zuschläge vorgenommen wurde, wird hinsichtlich der detaillierten Ausführungen auf den Vergütungsantrag vom 27.05.2024 Bezug genommen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Vor Festsetzung ist den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich oder dem Landgericht Aurich, Schloßplatz 3, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 06.02.2025
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