Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen sowie die Erstellung von Spezialsoftware auf dem Gebiet der Optimierung von Logistik- und/oder Produktionsprozessen bei diskreten Stückgütern. Gesamtziel der Beratung ist die Steigerung des Produktionsausstoßes in der diskreten Fertigungsindustrie und/oder des erhöhten Durchflusses und des schnelleren Umschlages in der Stückgut-Logistikindustrie. Inhalt der Beratungsleistungen ist es, mittels rechnergestützter Simulation in Verbindung mit Expertenwissen sowohl das Fabriklayout und die Logistikverkettung optimierend zu gestalten, als auch im späteren Betrieb die kurzfristige Auftrags- und Transportreihenfolge mittels vorgelagerter Simulation zu optimieren und einfach umzusetzende Regeln für den Anwender zu entwickeln. Die Beratung erstreckt sich auf alle Unternehmensbranchen des produzierenden und transportierenden Gewerbes im In- und Ausland.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 01.06.2026 um 08:31 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AMC GmbH, An der Tongrube 1-3, 40789 Monheim am Rhein, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61484 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Peter Dücker vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf, bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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