Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 271716

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Insolvenzprofil

American First Diner GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 271716
EUID
DEF1103R.HRB271716

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3604 IN 6474/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.10.2026 , 11:00 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 06.10.2026 um 11:00 Uhr im Verfahren über den Antrag der American First Diner GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist durch den Geschäftsführer Jacques André Brandenburger vertreten. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff aus Potsdam ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird. Der Schuldnerin ist es verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto einzurichten. Kreditinstitute sind zur Auskunft verpflichtet, und Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen an die Schuldner vorzunehmen und Nachweis zu führen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu verlangen. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

3604 IN 6474/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. American First Diner GmbH, Pariser Straße 44, 10707 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jacques André Brandenburger Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 271716 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens übe…

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