Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 71937

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Insolvenzprofil

Ammon Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärtechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Weidenbach 1, 82362 Weilheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 71937
EUID
DED2601V.HRB71937

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 307/05
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Name
Dr. Robert Hänel

Termine & Fristen

Einstellung
19.05.2026

Gegenstand des Unternehmens

Planung und Ausführung von Anlagen der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, der gesamten übrigen haustechnischen Vesorgungstechnik, des industriellen Rohrleitungsbaues sowie der Einzel- und Großhandel mit einschlägigen Materialien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ammon Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärtechnik GmbH ist mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden (§ 207 Abs. 1 InsO). Der Insolvenzbeschlag bleibt für sämtliche Steuererstattungsansprüche der Schuldnerin gegenüber dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2026 sowie für bis zur Aufhebung entstandene Ansprüche aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge angeordnet (§ 203 InsO). Mit dieser Nachtragsverteilung ist der Insolvenzverwalter Dr. Robert Hänel beauftragt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1 IN 307/05 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ammon Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärtechnik GmbH, Am Weidenbach 1, 82362 Weilheim, vertreten durch den Geschäftsführer Putz Reinhard Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 71937 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die…

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