Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Amz-Almanya GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 226108
Stammkapital
26.040,00 EUR
EUID
DEP2305.HRB226108
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
904 IN 297/26 - 7-
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.04.2026 , 17:00 Uhr
Abweisung mangels Masse
06.07.2026
Festsetzung Vergütung und Auslagen
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Coaching, Beratung und Servicedienstleistungen im Bereich online-Marketing und E-Commerce (Handel und Vertrieb) sowie digitale Dienstleistungen für Produktvermarkung, Digitalwerbung und Markenaufbau überwiegend für türkische, aber auch weitere internationale Kunden, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Handlungen. Der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien. Die Erbringung von Fullfilment- Dienstleistungen sowie der Einzel- und Großhandel von erlaubnisfreien Waren aller Art insbesondere Haustextilien und Dekorationen und Baumarktartikeln.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Online-Marketing
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Online-Marketing, E-Commerce-Beratung sowie Einzel- und Großhandel mit Textilien und Baumarktartikeln
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH ist am 29.04.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan-Hendrik Hartung bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH in Burgwedel wurde durch den Antragsteller eingeleitet. Am 29.04.2026 hat das Amtsgericht Hannover die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin verfügt und Rechtsanwalt Jan-Hendrik Hartung zum vorläufigen Insolvenzverwalter best…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH in Burgwedel wurde durch den Antragsteller eingeleitet. Am 29.04.2026 hat das Amtsgericht Hannover die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin verfügt und Rechtsanwalt Jan-Hendrik Hartung zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen der Antragstellerin waren fortan nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Später, am 06.07.2026, hat das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Mit dieser Abweisung sind die angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH wurde im Antragsverfahren behandelt. Am 29.04.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jan-Hendrik Hartung zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin bedurften der Zustimmung des Ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH wurde im Antragsverfahren behandelt. Am 29.04.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jan-Hendrik Hartung zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin bedurften der Zustimmung des Verwalters. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 06.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Mit dieser Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben worden. Im Anschluss daran wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige V…
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan-Hendrik Hartung, Zeppelinstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: +49 511 592961-90, Fax: +49 511 592961-99 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfa…
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 29.04.2026 sind am 06.07.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.07.2026
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904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkung…
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 29.04.2026 am 06.07.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 06.07.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Ins…
904 IN 297/26 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amz-Almanya GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226108), vertr. d.: Gökhan Yildirim, Schulze-Dielitzsch-Straße 21, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan-Hendrik Hartung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragstellerin festgesetzt.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.09.2026
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