Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Anbietergemeinschaft Hamburger Lokalradio e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg VR 16027
EUID
DEK1101.VR16027
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 134/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Antrag
16.04.2024
Eröffnung
23.07.2024 , 12:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.09.2024
Niederschrift Forderungen
30.09.2024
Berichtstermin
18.10.2024
Prüfungstermin
18.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 23.07.2024 um 12:02 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister unter VR 16027 eingetragenen Vereins Anbietergemeinschaft Hamburger Lokalradio e.V. wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Das Verfahren wurde auf Antrag des Schuldners eingeleitet, der am 16.04.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu erfüllen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.10.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, einschließlich besonders bedeutsamer Rechtshandlungen, bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 30.09.2024 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 134/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 16027 eingetragenen Verein Anbietergemeinschaft Hamburger Lokalradio e.V., ehemalige Geschäftsanschrift: Lohbrügger Landstraße 8, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Herrn Dr. …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 134/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 16027 eingetragenen Verein Anbietergemeinschaft Hamburger Lokalradio e.V., ehemalige Geschäftsanschrift: Lohbrügger Landstraße 8, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Herrn Dr. Jörg Zschimmer, Herrn Ralf Bergner, Frau Karin Marciniak, und Herrn Joachim Antefur
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2024, um 12:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 134/24
Amtsgericht Hamburg, 23.07.2024
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