Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AND Innovation UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pastorskamp 9, 48683 Ahaus
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 19196
EUID
DER2707.HRB19196
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
85 IN 66/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn
Telefon
02563/2083-0
Termine & Fristen
Eröffnung
19.01.2026 , 09:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.03.2026
Einsichtnahme Unterlagen
07.04.2026
Prüfungstermin
17.04.2026
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AND Innovation UG (haftungsbeschränkt) ist am 19.01.2026 um 09:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.03.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.04.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 07.04.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster nieder. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 15.05.2026 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 66/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19196 eingetragenen AND Innovation UG (haftungsbeschränkt), Pastorskamp 9, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Ender, Pastorskamp 9, 48683 Ahaus
Geschäftszweig: Hand…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 66/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19196 eingetragenen AND Innovation UG (haftungsbeschränkt), Pastorskamp 9, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Ender, Pastorskamp 9, 48683 Ahaus
Geschäftszweig: Handel mit Outdoor- und sonstigen Freizeitartikeln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.01.2026, um 09:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn, Telefon: 02563/2083-0, Fax: 02563208321.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 07.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
85 IN 66/25
Münster, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 66/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19196 eingetragenen AND Innovation UG (haftungsbeschränkt), Pastorskamp 9, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Ender, Pastorskamp 9, 48683 …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 66/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19196 eingetragenen AND Innovation UG (haftungsbeschränkt), Pastorskamp 9, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Ender, Pastorskamp 9, 48683 Ahaus
ist am 15.05.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
85 IN 66/25
Amtsgericht Münster, 18.05.2026
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