Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 9237
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Subbern 15, 48336 Sassenberg
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 9237
EUID
DER2713.HRA9237
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 68/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff
Adresse
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
Telefon
0251/162830
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.08.2025 , 15:31 Uhr
Eröffnung
03.11.2025 , 16:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.01.2026
Berichtstermin
03.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG wurde am 03.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 08.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist sie auch zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Forderungsanmeldefrist endet am 13.01.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.02.2026. Für diesen Tag ist eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur Beschlussfassung über die besonders bedeutsame Rechtshandlung des Verkaufs der Biogasanlage, Photovoltaikanlage sowie weiterer Gegenstände für einen Gesamtkaufpreis von 450.000,00 € netto an Herrn Wilhelm Weil bestimmt. Die Unterlagen liegen ab dem 20.01.2026 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 68/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9237 eingetragenen Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG, Subbern 15, 48336 Sassenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregis…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 68/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9237 eingetragenen Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG, Subbern 15, 48336 Sassenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13398 eingetragene Bioenergie Subbern GmbH, Subbern 15, 48336 Sassenberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Weil, Subbern 15, 48336 Sassenberg,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Verwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Verkauf der Biogasanlage, Photovoltaikanlage sowie weiterer Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens für einen Gesamtkaufpreis in Höhe von 450.000,00 € netto an den Alleingesellschafter sowie Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Schuldnerin, Herrn Wilhelm Weil, bestimmt auf den 03.02.2026.
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag der Verwalterin auf Einberufung der Gläubigerversammlung liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 224 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 03.02.2026 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
81 IN 68/25
Amtsgericht Münster, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 68/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9237 eingetragenen Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG, Subbern 15, 48336 Sassenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Ha…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 68/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9237 eingetragenen Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG, Subbern 15, 48336 Sassenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13398 eingetragene Bioenergie Subbern GmbH, Subbern 15, 48336 Sassenberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Weil, Subbern 15, 48336 Sassenberg,
ist am 08.08.2025, um 15:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 68/25
Amtsgericht Münster, 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 68/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9237 eingetragenen Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG, Subbern 15, 48336 Sassenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münst…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 68/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9237 eingetragenen Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG, Subbern 15, 48336 Sassenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13398 eingetragene Bioenergie Subbern GmbH, Subbern 15, 48336 Sassenberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Weil, Subbern 15, 48336 Sassenberg,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.11.2025, um 16:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster, Telefon: 0251/162830, Fax: 02511628311.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 20.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
81 IN 68/25
Amtsgericht Münster, 03.11.2025
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