Vorläufiges Insolvenzverfahren Sachsen HRB 24724

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Andrä Straßen- und Wegebau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Gorschmitzer Gasse 32, 04703 Leisnig
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 24724
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1206.HRB24724

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
221 IN 1824/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Tobias Hohmann
Kanzlei
Feigl & Rothamel Rechtsanwälte & Steuerberater
Adresse
Leipziger Straße 56, 09113 Chemnitz
Telefon
0371 38033660
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.09.2026 , 10:39 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Straßen- und Tiefbau einschließlich artähnlicher Tätigkeiten und Beteiligungen

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Tiefbau
Geschäftstätigkeit
Straßen- und Tiefbau einschließlich artähnlicher Tätigkeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 30.09.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Andrä Straßen- und Wegebau GmbH entschieden. Es wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern. Gegen eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist eine einstweilige Einstellung verfügt worden, wobei unbewegliche Gegenstände sowie Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft ausgenommen sind. Neuere Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Zur Sicherung der Masse wurde am 30.09.2026 um 10:39 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Tobias Hohmann von der Kanzlei Feigl & Rothamel ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Über Gegenstände des Vermögens der Schuldnerin können nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters verfügt werden (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Der vorläufige Verwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, Forderungen einzuziehen und Geschäftsräume zu betreten. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 221 IN 1824/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Andrä Straßen- und Wegebau GmbH, Gorschmitzer Straße 32, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24724 vertreten durch den Geschäftsführer Tristan Schumann ergeht am 30.09.2026 nachfolgende E…

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