Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 767417
EUID
DEB8534.HRA767417
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 41/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Kästle
Adresse
Berner Feld 74, 78628 Rottweil
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.05.2024
Widerspruchsfrist
28.06.2024
Forderungsanmeldefrist
03.03.2026
Widerspruchsfrist
17.04.2026
Einwendungsfrist
21.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Hechingen. Als Insolvenzverwalter sind die Rechtsanwälte Richard Sommer und Alexander Kästle bestellt. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft. Für die bis zum 08.05.2024 angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummern 98 bis 111) endete die Widerspruchsfrist am 28.06.2024. Für die bis zum 03.03.2026 angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummern 112 und 113) endet die Widerspruchsfrist am 17.04.2026. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Forderungen, gegen die innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH ist beim Amtsgericht Hechingen anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 767417 eingetragen. Rechtsanwalt Alexander Kästle ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden Forderungen in e…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH ist beim Amtsgericht Hechingen anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 767417 eingetragen. Rechtsanwalt Alexander Kästle ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.011.574,35 EUR festgestellt, denen ein Massebestand von 339.873,07 EUR gegenübersteht. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wurde durch eine schriftliche Schlussanhörung ersetzt. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 21.10.2026 erhoben werden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Das Verfahren befindet sich somit im Stadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH, Häselstraße 5, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Haug Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Rich…
10 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH, Häselstraße 5, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Haug Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 66248/23 A05
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der bis 03.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 112 und 113 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH, Häselstraße 5, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Haug Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Rich…
10 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH, Häselstraße 5, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Haug Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 66248/23 A05
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der bis 08.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 98 bis 111 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH, Häselstraße 5, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Haug Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Rich…
10 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH, Häselstraße 5, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Haug Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 66248/23 A05
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich vor dem Amtsgericht Hechingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.011.574,35 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 339.873,07 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 28.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH, Häselstraße 5, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Haug Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Rich…
10 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH, Häselstraße 5, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Haug Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 66248/23 A05
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 536.675,54 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 20.687,85 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 137 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.08.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 137 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 28.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 41/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH, Häselstraße 5, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Haug Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Rich…
10 IN 41/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Andreas Haug Zerspanungstechnik GmbH, Häselstraße 5, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Haug Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 66248/23 A05
- Insolvenzverwalter -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.011.574,35 EUR steht ein Betrag von 339.873,07 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 28.08.2026
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