Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
anelli3 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ziegeleistraße 22, 71384 Weinstadt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 748189
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8534.HRB748189
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
7 IN 155/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Raff
Adresse
Olgastraße 33, 70182 Stuttgart
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung / Beschlussfassung Vergleich
26.06.2024 , 10:00 Uhr
Frist zur Einreichung von Einwendungen
19.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Erzeugnissen und der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere in folgenden Bereichen: - Entwicklung und Vertrieb integrierter Produkt- und Dienstleistungslösungen im ECommerce; - Entwicklung von EDV-Software und deren Nutzungsüberlassung an Dritte; - Organisations- und Einsatzberatung sowie Schulungen der Anwender von E-Commerce und sonstigen Softwarelösungen; - Vertrieb, Verpachtung, Vermietung oder Vermittlung jeglicher sonstiger Nutzungsmöglichkeiten von EDV-Anlagen und einschlägigem Zubehör; - kapitalmäßige Beteiligung an im Bereich der Informationstechnologie tätigen Unternehmen zur Förderung der Eröffnung und Erweiterung internationaler Märkte in dem Bereich der Informationstechnologie.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von IT-Erzeugnissen sowie Erbringung von IT-Dienstleistungen und E-Commerce-Lösungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der anelli3 GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Gerd Heidenreich vertreten. Im Rahmen des Verfahrens wurde zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer ein widerruflicher Vergleich vor dem Landgericht Stuttgart geschlossen. Dieser Vergleich sieht vor, dass mit der Zahlung eines Betrags in Höhe von 11.000 € bis zum 15.08.2024 durch Herrn Gert Heidenreich in die Insolvenzmasse die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche erledigt sind. Die Gläubigerversammlung ist am 26.06.2024 zu einer Beschlussfassung über die Genehmigung dieses Vergleichs geladen. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der anelli3 GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin geschlossener Vergleich genehmigt, wonach eine Zahlung von 11.000 € bis zum 15.08.2024 die geltend gemachten Ansprüche erledigt. Die Gläubige…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der anelli3 GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin geschlossener Vergleich genehmigt, wonach eine Zahlung von 11.000 € bis zum 15.08.2024 die geltend gemachten Ansprüche erledigt. Die Gläubigerversammlung hat diesem Vergleich zugestimmt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis zum 19.11.2026 möglich waren. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 13.076,36 EUR steht ein Massebestand zur Verfügung, aus dem vorrangig die Verfahrenskosten beglichen werden. Nach Abzug der Kosten und Vergütungen des Insolvenzverwalters steht ein Betrag von 1.116,27 EUR zur Verteilung an die Gläubiger bereit. Das Verfahren ist mit der Schlussverteilung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 155/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
anelli3 GmbH, Ziegeleistr. 22, 71384 Weinstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Heidenreich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748189
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubig…
7 IN 155/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
anelli3 GmbH, Ziegeleistr. 22, 71384 Weinstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Heidenreich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748189
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung des zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Gert Heidenreich, vor dem Landgericht Stuttgart (AZ 49 O 72/23) geschlossenen, für den Insolvenzverwalter widerruflichen Vergleichs, wonach mit Zahlung eines Betrages in Höhe von 11.000 € bis 15.08.2024 von Herrn Gert Heidenreich in die Insolvenzmasse die vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Ansprüche erledigt sind.
wird bestimmt auf
Mittwoch, 26.06.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 305, 3. OG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 155/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
anelli3 GmbH, Ziegeleistr. 22, 71384 Weinstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Heidenreich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748189
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einsc…
7 IN 155/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
anelli3 GmbH, Ziegeleistr. 22, 71384 Weinstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Heidenreich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748189
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Stuttgart erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 13.076,36 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 10.327,53 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 155/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
anelli3 GmbH, Ziegeleistr. 22, 71384 Weinstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Heidenreich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748189
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 13.076,36 EUR…
7 IN 155/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
anelli3 GmbH, Ziegeleistr. 22, 71384 Weinstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Heidenreich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748189
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 13.076,36 EUR steht ein Betrag von 1.116,27 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 155/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
anelli3 GmbH, Ziegeleistr. 22, 71384 Weinstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Heidenreich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748189
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenz…
7 IN 155/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
anelli3 GmbH, Ziegeleistr. 22, 71384 Weinstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Heidenreich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748189
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Raff, Olgastraße 33, 70182 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 12.990,69 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 22.09.2026
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