Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Anesis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bödekerstr. 29, 30161 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 202306
EUID
DEP2305.HRB202306
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
93/25 - 4-
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Ökonom Björn von Gösseln
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 6968460
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.03.2025 , 11:55 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
17.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb des Speiserestaurants mit der Bezeichnung "Anesis" und Betrieb weiterer Schank- und Speisewirtschaften entsprechend dem Bundesgaststättengesetz, einschließlich Durchführung sämtlicher Geschäfte, die damit im unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anesis GmbH (ehemals Bödekerstraße 29, 30161 Hannover) wurde zunächst im Antragsverfahren behandelt. Am 20.03.2025 hat das Amtsgericht Hannover die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und den Diplom-Ökonomen Björn von Gösseln zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind seither nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Später, am 17.06.2025, hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 93/25 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anesis GmbH, ehemals geschäftsansässig, Bödekerstraße 29, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 202306), vertr. d.: 1. Cemal Can, Podbielskistr. 72, 30177 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Özcan Cigir, Zur Sehlwiese 27, 30880 Laatzen, (Geschäftsf…
906 IN 93/25 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anesis GmbH, ehemals geschäftsansässig, Bödekerstraße 29, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 202306), vertr. d.: 1. Cemal Can, Podbielskistr. 72, 30177 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Özcan Cigir, Zur Sehlwiese 27, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 17.06.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 93/25 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Anesis GmbH, ehemals geschäftsansässig, Bödekerstraße 29, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 202306), vertr. d.: 1. Cemal Can, Podbielskistr. 72, 30177 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Özcan Cigir, Zur Sehlwiese 27, 30880 Laatzen, (Ges…
906 IN 93/25 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Anesis GmbH, ehemals geschäftsansässig, Bödekerstraße 29, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 202306), vertr. d.: 1. Cemal Can, Podbielskistr. 72, 30177 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Özcan Cigir, Zur Sehlwiese 27, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), ist am 20.03.2025 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 6968460, Fax: 0511 69684679 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.03.2025
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