Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12383
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Insolvenzprofil
Anger Systemtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Brassertstr. 251, 45768 Marl
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 12383
EUID
DER2507.HRB12383
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 256/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.11.2025 , 17:24 Uhr
Masseunzulänglichkeit
29.12.2025
Prüfungstermin
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Produktion von und Handel, einschließlich des Im- und Exports, mit Kunststoffartikeln aller Art, insbesondere Kunststoffschacht- und -rohrsystemen einschließlich der Vornahme aller mit den vorgenannten Arbeiten verbundenen branchenüblichen Tätigkeiten jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anger Systemtechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383, wird vom Amtsgericht Essen behandelt. Am 17.11.2025 wurden im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Düsseldorf bestellt. Es gelten Verfügungsverbote für die Schuldnerin, und Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. Später, am 29.12.2025, ging beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung wurde am 20.01.2026 vom Amtsgericht Essen veröffentlicht.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anger Systemtechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383, wird vom Amtsgericht Essen behandelt. Am 17.11.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden; Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anger Systemtechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383, wird vom Amtsgericht Essen behandelt. Am 17.11.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden; Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist eröffnet. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist am 29.12.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist für den 17.08.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 256/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383 eingetragenen Anger Systemtechnik GmbH, Brassertstraße 251, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Martinek, Brassertstraße 251…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 256/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383 eingetragenen Anger Systemtechnik GmbH, Brassertstraße 251, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Martinek, Brassertstraße 251, 45768 Marl
ist am 29.12.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
162 IN 256/25
Amtsgericht Essen, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 256/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383 eingetragenen Anger Systemtechnik GmbH, Brassertstraße 251, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Martinek, Brassert…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 256/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383 eingetragenen Anger Systemtechnik GmbH, Brassertstraße 251, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Martinek, Brassertstraße 251, 45768 Marl
Geschäftszweig: Produktion von und Handel, einschließlich des Im- und Exports, mit Kunststoffartikeln aller Art usw.
ist am 17.11.2025, um 17:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Scheibenstr. 47, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 256/25
Amtsgericht Essen, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 256/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383 eingetragenen Anger Systemtechnik GmbH, Brassertstraße 251, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Martinek, Brassertstraße 251…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 256/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12383 eingetragenen Anger Systemtechnik GmbH, Brassertstraße 251, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Martinek, Brassertstraße 251, 45768 Marl
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 256/25
Amtsgericht Essen, 09.07.2026
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