die Entwicklung, die Herstellung, die Bearbeitung und der Vertrieb von Metallbauteilen für die Industrie, insbesondere von Gussteilen für die Automobilindustrie und deren Zulieferer in eigenen oder auch in Betrieben von Beteiligungsgesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ANHK GmbH ist am 10.07.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Eike Edo Happe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Das Insolvenzverfahren ist am 05.12.2025 um 13:05 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Dr. Eike Edo Happe. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 05.03.2026 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung findet am 16.04.2026 um 10:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt, um unter anderem über die Fortführung des Unternehmens sowie über die Wahl eines Gläubigerausschusses zu entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 997/25 A-11-1 - Am 05.12.2025 um 13:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren ANHK GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115394),
vertreten durch:
Feha Camic, (Geschäftsführerin), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Eike Edo Happe, Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am …
810 IN 997/25 A-11-1 - Am 05.12.2025 um 13:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren ANHK GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115394),
vertreten durch:
Feha Camic, (Geschäftsführerin), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Eike Edo Happe, Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 74 74 89 80, Fax: 069/ 74 74 89 81 0, E-Mail: frankfurt@eckert.law, Internet: www.eckert.law
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 05.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 16.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 997/25 A-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ANHK GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115394), vertr. d.: Feha Camic, (Geschäftsführerin), ist am 10.07.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen…
810 IN 997/25 A-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ANHK GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115394), vertr. d.: Feha Camic, (Geschäftsführerin), ist am 10.07.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Eike Edo Happe, Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 74 74 89 80, Fax: 069/ 74 74 89 81 0, E-Mail: frankfurt@eckert.law, Internet: www.eckert.law bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.07.2025
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