Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Frauenthal 15, 20149 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 168644
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB168644
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 424/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
04.12.2024 , 10:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.04.2026
Prüfungstermin
18.05.2026
Schlusstermin
18.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, vorzugsweise als persönlich haftende Gesellschafterin, und das damit verbundene Management der anderen Unternehmen im Rahmen der der Gesellschaft obliegenden Geschäftsführung dieser Gesellschaften. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Anlage und das Management ihres Vermögens.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Geschäftstätigkeit
Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Management sowie Anlage und Verwaltung des eigenen Vermögens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH angeordnet. Die Gläubiger und nachrangigen Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sind die Urkunden in Abdruck beizufügen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.04.2026 zur Einsicht niedergelegt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.05.2026. An diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH ist am 04.12.2024 um 10:18 Uhr durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt worden. Es sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein Zahlungsverbot f…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH ist am 04.12.2024 um 10:18 Uhr durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt worden. Es sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein Zahlungsverbot für Drittschuldner und die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Gläubiger und nachrangige Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 17.04.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die angemeldeten Forderungen werden ab dem 28.04.2026 zur Einsicht niedergelegt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.05.2026. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH ist am 04.12.2024 durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt. Gläubiger und nachrangige Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.04.2026 be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH ist am 04.12.2024 durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt. Gläubiger und nachrangige Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; der Prüfungsstichtag ist der 18.05.2026. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Masse von 22.082,79 EUR zugrunde gelegt wurde. Zudem ist der Schlussverteilung zugestimmt worden. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 18.11.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Der Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin für den Schlusstermin.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH ist am 04.12.2024 durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt. Gläubiger und nachrangige Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.04.2026 be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH ist am 04.12.2024 durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt. Gläubiger und nachrangige Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag am 18.05.2026 liegt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Zustimmung zur Schlussverteilung durch das Gericht angeordnet worden. Der Schlusstermin findet im schriftlichen Verfahren bis zum 18.11.2026 statt, an dem auch Widersprüche gegen Forderungen eingelegt werden müssen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind in zwei Beschlüssen vom 18.09.2026 festgesetzt worden, wobei unterschiedliche Massewerte von 22.082,79 EUR bzw. 19.735,70 EUR als Berechnungsgrundlage dienten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin,
wird an…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin,
wird angeordnet:
Gläubiger und nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§§ 38, 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 424/24
Amtsgericht Hamburg, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Mauri…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin, Andreasstr. 12a, 22301 Hamburg
Geschäftszweig: Beteiligung an anderen Unternehmen, vorzugsweise als persönlich haftende Gesellschafterin und das damit verbundene Management der anderen Unternehmen im Rahmen der der Gesellschaft obliegenden Geschäftsführung ddieser Gesellschaften; Anlage und Management eigenen Vermögens
ist am 04.12.2024, um 10:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 424/24
Amtsgericht Hamburg, 04.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin
wird der…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 aus.
Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 424/24
Amtsgericht Hamburg, 18.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin
sind die…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 22.082,79 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.02.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67c IN 424/24
Amtsgericht Hamburg, 18.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin
sind die…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168644 eingetragenen ANIMA Landwehr Verwaltungs GmbH, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Andreas Maurin
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 19.735,70 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.02.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67c IN 424/24
Amtsgericht Hamburg, 18.09.2026
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