Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ANIMUS Kombinat GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 12891
EUID
DEG1207.HRB12891
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 274/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Binder
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
14.02.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANIMUS Kombinat GmbH ist eine Gläubigerversammlung für den 14. Februar 2024 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) anberaumt. Die Tagesordnung umfasst die Entscheidung über die Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens aus freier Hand sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO, wobei der Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Ansprüche aus anfechtbaren Rechtshandlungen geltend zu machen und Vergleiche abzuschließen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Binder hat eine Vergütung in Höhe von 25.060,43 Euro auf Basis einer Masse von 207.518,69 Euro erhalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ANIMUS Kombinat GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 12891 FF), OT Eggersdorf, Wilhelm-Vogel-Weg 5, 15370 Petershagen, eingetragener Sitz: Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schöttler
Verfahrens…
3 IN 274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ANIMUS Kombinat GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 12891 FF), OT Eggersdorf, Wilhelm-Vogel-Weg 5, 15370 Petershagen, eingetragener Sitz: Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schöttler
Verfahrensbevollmächtigte: bdP Borman, Demant & Partner, Danziger Straße 64, 10435 Berlin - wird eine Gläubigerversammlung mit den Tagesordnungspunkten, Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens aus freier Hand und zu sonstigen besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO: Der Insolvenzverwalter soll etwaige Ansprüche aus anfechtbaren Rechtshandlungen geltend machen und einziehen. Er wird ermächtigt, nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen die jeweiligen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die einzelnen Forderungen abzuschließen, bestimmt auf 14. Februar 2024, 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal: 301. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ANIMUS Kombinat GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 12891 FF), OT Eggersdorf, Wilhelm-Vogel-Weg 5, 15370 Petershagen, eingetragener Sitz: Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schöttler
- Verfahre…
3 IN 274/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ANIMUS Kombinat GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 12891 FF), OT Eggersdorf, Wilhelm-Vogel-Weg 5, 15370 Petershagen, eingetragener Sitz: Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schöttler
- Verfahrensbevollmächtigte: bdP Borman, Demant & Partner, Danziger Straße 64, 10435 Berlin -
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt André Binder,
Berliner Freiheit 2,
10785 Berlin
wie folgt festgesetzt:
Vergütung: €
Auslagen: €
€
Umsatzsteuer: €
Gesamtbetrag: €
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV. Insolvenzmasse {Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von 207.518,69 Euro zu Grunde.
Diese entspricht der durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ermittelten Masse.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes auf 75% und damit auf den Betrag von 25.060,43 Euro festzusetzen.
Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.