Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hairport Lounge GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 10710
EUID
DEG1103.HRB10710
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 294/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Sietz
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
11.01.2024 , 07:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.02.2024
Berichtstermin
20.03.2024
Prüfungstermin
20.03.2024
Masseunzulänglichkeit
16.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hairport lounge GmbH ist am 11.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Sietz. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 20.03.2024. Am 16.07.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hairport lounge GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 10710 CB), Geschäftszweig: Friseurhandwerk, c/o Jahnke & Partner Steuerberater PartGmbB, Liviusstraße 15, 12109 Berlin, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Jahnke wurde am 11…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hairport lounge GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 10710 CB), Geschäftszweig: Friseurhandwerk, c/o Jahnke & Partner Steuerberater PartGmbB, Liviusstraße 15, 12109 Berlin, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Jahnke wurde am 11.01.2024, um 07:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 20. März 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 11.01.2024
Az.: 63 IN 294/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hairport lounge GmbH (Registergericht Cottbus HR B 10710 CB), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Jahnke, Liviusstraße 15, 12109 Berlin ist am 16.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hairport lounge GmbH (Registergericht Cottbus HR B 10710 CB), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Jahnke, Liviusstraße 15, 12109 Berlin ist am 16.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 18. Juli 2024
Az.: 63 IN 294/23
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