Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Anne-Werner, Ilka Katja
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 81502
EUID
DEM1103.HRB81502
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 739/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Rittmeister
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Adresse
Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069-203476-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.09.2024
Beschlussfassung
27.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der MW Transport GmbH & Co. KG, Am Grünen Weg 16, 654
451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 81502), wird unter dem Rubrum über das auf Ilka Katja Anne-Werner, geb. am 27.04.1978, wohnhaft in Assenheim, geführtes Gesellschaftsvermögen fortgeführt.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MW Transport GmbH & Co. KG wurde zunächst im Antragsverfahren geführt. Am 04.09.2024 hat das Amtsgericht Darmstadt gemäß § 270a Abs. 1 InsO Rechtsanwalt Thomas Rittmeister zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläuf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MW Transport GmbH & Co. KG wurde zunächst im Antragsverfahren geführt. Am 04.09.2024 hat das Amtsgericht Darmstadt gemäß § 270a Abs. 1 InsO Rechtsanwalt Thomas Rittmeister zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Später wurde das Verfahren unter dem Rubrum über das auf Ilka Katja Anne-Werner übergegangene Gesellschaftsvermögen der MW Transport GmbH & Co. KG geführt. Die aktuelle Entscheidung stammt vom 27.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 739/24 .In dem Insolvenzverfahren der MW Transport GmbH & Co. KG, Am Grünen Weg 16, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 81502), wird das Verfahren nunmehr unter dem Rubrum Insolvenzverfahren über das auf Ilka Katja Anne-Werner, geb. am 27.04.1978, Theodor-Fontane-Straße 8, Assenheim, 61194 Niddatal…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 739/24 .In dem Insolvenzverfahren der MW Transport GmbH & Co. KG, Am Grünen Weg 16, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 81502), wird das Verfahren nunmehr unter dem Rubrum Insolvenzverfahren über das auf Ilka Katja Anne-Werner, geb. am 27.04.1978, Theodor-Fontane-Straße 8, Assenheim, 61194 Niddatal, übergegangene Gesellschaftsvermögen der MW Transport GmbH & Co. KG, Am Grünen Weg 16, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 81502) geführt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenz-verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 27.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 739/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MW Transport GmbH & Co. KG, Am Grünen Weg 16, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 81502), ist am 04.09.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Bockenheimer L…
9 IN 739/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MW Transport GmbH & Co. KG, Am Grünen Weg 16, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 81502), ist am 04.09.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069-203476-0, Fax: 069-203476-99.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 04.09.2024
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