Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 3764
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Insolvenzprofil
Anton Diehl GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Untere Industriestraße 51-57, 57250 Netphen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 3764
Stammkapital
200.000,00 EUR
EUID
DER2909.HRB3764
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 27/12
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Werner Roderfeld
Adresse
Königstraße 2, 01097 Dresden
Termine & Fristen
Aufhebung
24.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen, Verwaltungstätigkeiten für Beteiligungsgesellschaften, Ein-und Verkauf von Waren, Gewährung von Darlehen, Projektierung und Finanzierung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Beteiligungsverwaltung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Halten und Verwalten von Beteiligungen, Verwaltung für Beteiligungsgesellschaften sowie Ein- und Verkauf von Waren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anton Diehl GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Hinsichtlich des Verfahrens über das Vermögen der Diehl Heizungs-, Lüftungs- und Sanitär-Installation GmbH & Co. KG wird die Nachtragsverteilung angeordnet. Gegen die Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 27/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3764 eingetragenen Anton Diehl GmbH, Untere Industriestraße 51-57, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Manfred Hunkemöller, Kettelerweg 18, 44141 D…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 27/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3764 eingetragenen Anton Diehl GmbH, Untere Industriestraße 51-57, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Manfred Hunkemöller, Kettelerweg 18, 44141 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Prof. Diedrich, Wolfsberg 1, 31832 Springe,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Werner Roderfeld, Königstraße 2, 01097 Dresden
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich einer etwaigen Quotenzahlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diehl Heizungs-, Lüftungs- und Sanitär-Installation GmbH & Co. KG (AG Siegen, 25 IN 28/12), wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Siegen schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 27/12
Amtsgericht Siegen, 24.09.2026
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