Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und deren Bebauung, insbesondere in Weyhausen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AOC Weyhausen Wiesenpieper Ring GmbH ist am 11.02.2025 um 13:16 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt worden. Das weitere Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.05.2025. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung ist das mündliche Verfahren angeordnet worden. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf Mittwoch, den 15.10.2025 um 11:50 Uhr im Saal 14 des Amtsgerichts Magdeburg bestimmt worden. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Ermächtigung zur Veräußerung von Darlehensforderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 405/24 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AOC Weyhausen Wiesenpieper Ring GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Verwaltung eigenen Vermögens sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und deren Bebauung, insbesondere in Weyhausen (AG Stendal, HRB 29830), vertr. d.: Till Schwerdtfeger, K…
340 IN 405/24 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AOC Weyhausen Wiesenpieper Ring GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Verwaltung eigenen Vermögens sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und deren Bebauung, insbesondere in Weyhausen (AG Stendal, HRB 29830), vertr. d.: Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das weitere Insolvenzverfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 15.10.2025, 11:50 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Darlehensrückzahlungsforderungen der Schuldnerin gegen die T & S Beteiligungsgesellschaft mbH zu einem Kaufpreis von 770,00 € an die Midgard Beteiligungsgesellschaft mbH, Brodersdorf, zu verkaufen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.09.2025 kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der AOC Weyhausen Wiesenpieper Ring GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Verwaltung eigenen Vermögens sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und deren Bebauung, insbesondere in Weyhausen (AG Stendal, HRB 29830), vertr. d.: Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114,…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der AOC Weyhausen Wiesenpieper Ring GmbH, Liebknechtstraße 55, 39108 Magdeburg, Verwaltung eigenen Vermögens sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und deren Bebauung, insbesondere in Weyhausen (AG Stendal, HRB 29830), vertr. d.: Till Schwerdtfeger, Kleinkühnauer Straße 114, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2025 um 13:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.04.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.05.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 12.02.2025 - (340 IN 405/24 (371))
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