Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AÖ Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schäferstr. 33a, 44147 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 27260
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2402.HRB27260
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 35/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
23.03.2026
Eröffnung
19.09.2026 , 07:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.11.2026
Berichtstermin
18.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Garten- und Landschaftsbau, die Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen einschließlich der Durchführung der dafür erforderlichen Erdarbeiten, Entkernung, Abbruch (meisterfrei), Wiederaufbau / Innenausbau, Trockenbau, Bodenlegen / Fliesen, Sanierung, Straßenbau, Baumaschinenvermietung, Generalunternehmer-Projekte.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Nebenbranche
Vermietung & Leasing
Geschäftstätigkeit
Garten- und Landschaftsbau, Innenausbau, Trockenbau, Fliesen, Sanierung, Straßenbau sowie Baumaschinenvermietung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 02.04.2026 um 09:59 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AÖ Bau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27260, angeordnet. Die Schuldnerin betreibt Garten- und Landschaftsbau sowie die Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch den Geschäftsführer Ali Özkaytan. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl bestellt worden. Mit der Anordnung sind gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO Verfügungsbeschränkungen verbunden; Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AÖ Bau GmbH ist am 19.09.2026 um 07:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 02.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AÖ Bau GmbH ist am 19.09.2026 um 07:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 02.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.12.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 02.12.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AÖ Bau GmbH ist am 19.09.2026 um 07:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 23.03.2026. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen end…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AÖ Bau GmbH ist am 19.09.2026 um 07:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 23.03.2026. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 25.11.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.12.2026. Unterlagen werden ab dem 02.12.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund zur Einsicht niedergelegt. Am 30.09.2026 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 35/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27260 eingetragenen AÖ Bau GmbH, Schäferstr. 33 a, 44147 Dortmund, frühere Anschrift: Dammstr. 42, 44145 Dortmund,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfü…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 35/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27260 eingetragenen AÖ Bau GmbH, Schäferstr. 33 a, 44147 Dortmund, frühere Anschrift: Dammstr. 42, 44145 Dortmund,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Özkaytan, Josefinenstr. 87, 44628 Herne
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau, die Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen einschließlich der Durchführung der dafür erforderlichen Erdarbeiten, pp
ist am 02.04.2026, um 09:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 35/26
Amtsgericht Dortmund, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 35/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27260 eingetragenen
AÖ Bau GmbH, Schäferstraße 33 a, 44147 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Ali Özkaytan, Josefinenstr. 87, 44628 Herne
Geschäftszweig:
Garten- und …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 35/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27260 eingetragenen
AÖ Bau GmbH, Schäferstraße 33 a, 44147 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Ali Özkaytan, Josefinenstr. 87, 44628 Herne
Geschäftszweig:
Garten- und Landschaftsbau, die Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen einschließlich der Durchführung der dafür erforderlichen Erdarbeiten, Entkernung, Abbruch (meisterfrei), Wiederaufbau/Innenausbau, Trockenbau, Bodenlegen/Fliesen, Sanierung, Straßenbau, Baumaschinenvermietung, Generalunternehmer-Projekte.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.09.2026, um 07:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/56559921, Fax: 023156559922.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
251 IN 35/26
Amtsgericht Dortmund, 19.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 35/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27260 eingetragenen AÖ Bau GmbH, Schäferstr. 33 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Özkaytan, Josefinenstr. 87, 44628 Herne
ist …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 35/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27260 eingetragenen AÖ Bau GmbH, Schäferstr. 33 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Özkaytan, Josefinenstr. 87, 44628 Herne
ist am 28.09.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
251 IN 35/26
Amtsgericht Dortmund, 30.09.2026
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