Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AOS Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 151370
EUID
DEK1101.HRB151370
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
IN 141/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Adresse
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Telefon
040 - 524 760 0 - 0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2026 , 08:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.10.2026
Berichtstermin
17.11.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der AOS Logistik GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 01.09.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das mündliche Verfahren ist angeordnet. Rechtsanwalt Marc-André Borchert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Am 17.11.2026 findet eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin vor dem Amtsgericht Hamburg statt, in der unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensschritte entschieden wird. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67a IN 141/26 :
Über das Vermögen
der AOS Logistik GmbH, Gegenstand des Unternehmens sind Logistik-Dienstleistungen und Transporte usw., Billwerder Billdeich 490 b, 21033 Hamburg (AG Hamburg, HRB 151370), vertr. d.: Emre lsmail Sözen (Geschäftsführer),
ist am 01.09.2026 um 08:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet word…
67a IN 141/26 :
Über das Vermögen
der AOS Logistik GmbH, Gegenstand des Unternehmens sind Logistik-Dienstleistungen und Transporte usw., Billwerder Billdeich 490 b, 21033 Hamburg (AG Hamburg, HRB 151370), vertr. d.: Emre lsmail Sözen (Geschäftsführer),
ist am 01.09.2026 um 08:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 524 760 0 - 0.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.10.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 17.11.2026, 10:00 Uhr, Raum B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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