Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AOV-Advanced Optical Vision UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Winnenberger Straße 14, 55767 Sonnenberg-Winnenberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23726
EUID
DET2101V.HRB23726
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 74/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
10.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Konstruktion und Entwicklung sowie der Bau und Vertrieb von astronomischen und astrophysikalischen Instrumentarien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AOV-Advanced Optical Vision UG (haftungsbeschränkt) ist am 10.02.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag wurde von Walter Heinrich Auer, dem Geschäftsführer der Schuldnerin, gestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Idar-Oberstein eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AOV-Advanced Optical Vision UG (haftungsbeschränkt), Winnenberger Straße 14, 55767 Sonnenberg-Winnenberg (AG Bad Kreuznach, HRB 23726), vertr. d.: Walter Heinrich Auer, als GF der AOV Advanced Optical Vision, Winnenberger Straße 14, 55767 Sonnenberg-W…
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AOV-Advanced Optical Vision UG (haftungsbeschränkt), Winnenberger Straße 14, 55767 Sonnenberg-Winnenberg (AG Bad Kreuznach, HRB 23726), vertr. d.: Walter Heinrich Auer, als GF der AOV Advanced Optical Vision, Winnenberger Straße 14, 55767 Sonnenberg-Winnenberg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 10.02.2026
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