Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AP Projects & Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kurzes Land 1, 32549 Bad Oeynhausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 13736
EUID
DER2108.HRB13736
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 547/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Höltershinken
Adresse
Marienstr. 126, 32425 Minden
Termine & Fristen
Frist zur Kostenvorschusszahlung
07.07.2026
Frist zur Einwendungserhebung
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Projektentwicklung, das Projektmanagement sowie Consultingdienstleistungen. Geschäftsgegenstand sind insbesondere Architekturdienstleistungen, Bauplanung, Projektentwicklung, Projektrealisierung, auch im Bereich regenerativer Energien, sowie das Erbringen von Consultingdienstleistungen im Bausektor und der industriellen und gewerblichen Wirtschaft und alle mit den vorbezeichneten Geschäftsgegenständen im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Maßnahmen und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AP Projects & Consulting GmbH ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 547/20 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis eingereicht. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 494.337,56 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 9.484,09 EUR zur Verfügung, wobei noch restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt. Da die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten nicht deckt, hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, jedoch gleichzeitig eine Einstellung des Verfahrens mangels Masse angekündigt, sofern kein Kostenvorschuss in Höhe von 2.500,00 EUR bis zum 07.07.2026 bei der Zahlstelle Bielefeld eingezahlt wird. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 07.07.2026 schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis oder zur beabsichtigten Einstellung zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 547/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13736 eingetragenen AP Projects & Consulting GmbH, Kurzes Land 1, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Preuß, Waldb…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 547/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13736 eingetragenen AP Projects & Consulting GmbH, Kurzes Land 1, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Preuß, Waldblick 1, 53619 Rheinbreitbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 494.337,56 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 9.484,09 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.108 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 547/20
Amtsgericht Bielefeld, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 547/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13736 eingetragenen AP Projects & Consulting GmbH, Kurzes Land 1, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch Frau Andrea Preuß, Waldblick 1, 53619 Rheinbre…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 547/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13736 eingetragenen AP Projects & Consulting GmbH, Kurzes Land 1, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch Frau Andrea Preuß, Waldblick 1, 53619 Rheinbreitbach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Becker & Klenk, Schürmannstraße 4-6, 58097 Hagen
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 07.07.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 500,00 EUR bei der Zahlstelle Bielefeld, Bundesbank IBAN DE92480000000048001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.108 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
43 IN 547/20
Amtsgericht Bielefeld, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 547/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13736 eingetragenen AP Projects & Consulting GmbH, Kurzes Land 1, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch Frau Andrea Preuß, Waldblick 1, 53619 Rheinbre…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 547/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13736 eingetragenen AP Projects & Consulting GmbH, Kurzes Land 1, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch Frau Andrea Preuß, Waldblick 1, 53619 Rheinbreitbach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Becker & Klenk, Schürmannstraße 4-6, 58097 Hagen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstr. 126, 32425 Minden
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 11.12.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 18.345,22 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 23 Gläubigern ... €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.04.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.108 eingesehen werden.
43 IN 547/20
Amtsgericht Bielefeld, 19.05.2026
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