Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
apart concepts Bauservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 176168
EUID
DEF1103R.HRB176168
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3609 IN 4848/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
18.09.2025 , 16:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.10.2025
Berichtstermin
04.12.2025 , 10:05 Uhr
Prüfungstermin
04.12.2025 , 10:05 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der apart concepts Bauservice GmbH ist am 18.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Sven Kirchner ist bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 30.102.2025 schriftlich anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und ein Prüfungstermin sind für den 04.12.2025 um 10:05 Uhr im Sitzungssaal 218 des Amtsgerichts Charlottenburg anberaumt. Am 25.09.2025 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Das Verfahren 3609 IN 4848/25 ist mit dem Verfahren 3609 IN 4802/25 verbunden, wobei das Verfahren 3609 IN 4848/25 führt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3609 IN 4848/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
apart concepts Bauservice GmbH, c/o Suleiman Abu Kaf, Wielandstraße 9 A, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Suleiman Abu Kaf
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 176168
- Schuldnerin -
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hat der Inso…
3609 IN 4848/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
apart concepts Bauservice GmbH, c/o Suleiman Abu Kaf, Wielandstraße 9 A, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Suleiman Abu Kaf
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 176168
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 25.09.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3609 IN 4848/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
apart concepts Bauservice GmbH, c/o Suleiman Abu Kaf,
Wielandstraße 9 A, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Suleiman Abu Kaf
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 176168
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Baubranche
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3609 IN 4848/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
apart concepts Bauservice GmbH, c/o Suleiman Abu Kaf,
Wielandstraße 9 A, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Suleiman Abu Kaf
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 176168
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Baubranche
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 18.09.2025 um 16.10 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner,
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 04.12.2025, 10:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 04.12.2025, 10:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 3609 IN 4848/25 und 3609 IN 4802/25 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3609 IN 4848/25 führt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2025
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