Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
APE software GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Greizer Straße 7, 08427 Fraureuth
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 25534
EUID
DEU1206.HRB25534
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
404 IN 569/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit
Adresse
Bosestraße 9, 08056 Zwickau
Telefon
0375 30317215
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.01.2026 , 11:12 Uhr
Eröffnung
04.03.2026 , 10:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.04.2026
Widerspruchsfrist
04.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf, Installation, Einrichtung, Schulung und Anpassung eigener und fremdbezogener Hard- und Software und Netzwerken; Entwicklung und Programmierung eigener Softwarelösungen und Auftragsprogrammierung; Wartung und Pflege derartiger Systeme; Hosting und Webapplikationen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der APE software GmbH ist am 04.03.2026 um 10:50 Uhr eröffnet worden. Zuvor war Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit bereits am 15.01.2026 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist nunmehr derselbe Rechtsanwalt bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 04.06.2026 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Am 07.05.2026 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der APE software GmbH, Greizer Straße 7, 08427 Fraureuth, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25534
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Töpfer
ergeht am 04.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der APE software GmbH, Greizer Straße 7, 08427 Fraureuth, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25534
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Töpfer
ergeht am 04.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Verkauf, Installation, Einrichtung, Schulung und Anpassung eigener und fremdbezogener Hard- und Software und Netzwerken; Entwicklung und Programmierung von eigener Softwarelösungen und Auftragsprogrammierung; Wartung und Pflege derartiger Systeme. Hosting und Webapplikationen) wird am 04.03.2026 um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30317215
Telefax: 0375 35319598
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 23.04.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.06.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der APE software GmbH, Greizer Straße 7, 08427 Fraureuth, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25534
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Töpfer
- wurde am 15.01.2026 um 11:12 Uhr
RA Dr. jur. Marlon Foit…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der APE software GmbH, Greizer Straße 7, 08427 Fraureuth, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25534
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Töpfer
- wurde am 15.01.2026 um 11:12 Uhr
RA Dr. jur. Marlon Foit, Bosestraße 9, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30317215, Telefax 0375 35319598, Email geschäftlich info@sbf-inso.de
zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der APE software GmbH, Greizer Straße 7, 08427 Fraureuth, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25534
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Töpfer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.05.2026 die Masseunzu…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der APE software GmbH, Greizer Straße 7, 08427 Fraureuth, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25534
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Töpfer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.05.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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