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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Forschung und Produktion von Batterien sowie alle, dem Gesellschaftszweck zu dienen geeigneten Tätigkeiten
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blackstone Technology GmbH ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Das Verfahren ist eröffnet und befindet sich in der laufenden Phase. Am 14.01.2026 hat das Gericht für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis. Eine Frist zum Widerspruch gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen endet am 11.03.2026. Am 02.03.2026 hat das Gericht einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 31.03.2026 bestimmt. Auf der Tagesordnung steht die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer durch Vergleich zu erledigen und eine Vergleichssumme von 150.000,00 EUR zur Insolvenzmasse zu vereinnahmen. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
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