Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist die (Mobile) App-Entwicklung, Video- und Audioproduktion, Grafik- und Webdesign, Fotografie, Animation, Gamification, Augmented- und Virtual-Reality, Onlineshop- und Webentwicklung, Social-Media- Management, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Corporate Design, Public Relations, Branding, Marktforschung, Usability- Optimierung, User-Experience-Design, Softwareentwicklung, Daten- und Webanalyse, Schulungen und Workshops, Webhosting, IT-Support, Projekt- und Domainmanagement, Videostreaming, E-Commerce Beratung, Digitalstrategie- und Onlinemarketingberatung, Übersetzungen, Podcast-Produktion sowie Performance-, Influencer-, Content-, E-Mail- und Event-Marketing. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihm zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.
Das Amtsgericht Aachen hat den am 09.02.2026 eingegangenen Antrag der Schuldnerin Apeiron Media UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO, da das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten der Sachverständigen Kristina Bopp-Wessing vom 25.06.2025. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
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