Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
APH "Rönnerhof" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Karin Charlotte Held und Niels-Christian Held
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 11252
EUID
DEX1721R.HRB11252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 129/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
27.05.2026
Widerspruchsfrist Ende
17.06.2026
Einwendungsfrist Ende
10.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der APH "Rönnerhof" GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der bis zum 27.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.06.2026. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der APH "Rönnerhof" GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 27.05.2026, wobei der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin am 17.06.2026 liegt. Bis zu diesem Datum müssen Wide…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der APH "Rönnerhof" GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 27.05.2026, wobei der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin am 17.06.2026 liegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren fortgeführt, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung, der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und des Vergütungsantrags. Beteiligte können bis zum 10.09.2026 Einwendungen und Anträge schriftlich vorlegen. Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt, wobei eine Verteilungsmasse von 125.527,15 Euro verfügbar ist. Gegenüberstehen Forderungen in Höhe von 383.858,29 Euro sowie offene Masseverbindlichkeiten in Höhe von 163.920,00 Euro.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 129/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
APH "Rönnerhof" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Karin Charlotte Held und Niels-Christian Held, Op de Loh 11, 22145 Braak
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11252 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wö…
8 IN 129/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
APH "Rönnerhof" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Karin Charlotte Held und Niels-Christian Held, Op de Loh 11, 22145 Braak
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11252 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko (LWS Rechtsanwälte) Rechtsanwälte PartG mit beschränkter Berufshaftung, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: MSC-4934-21/MSC
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1. Die Prüfung der bis 27.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.06.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 129/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
APH "Rönnerhof" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Karin Charlotte Held und Niels-Christian Held, Op de Loh 11, 22145 Braak
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11252 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wö…
8 IN 129/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
APH "Rönnerhof" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Karin Charlotte Held und Niels-Christian Held, Op de Loh 11, 22145 Braak
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11252 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko (LWS Rechtsanwälte) Rechtsanwälte PartG mit beschränkter Berufshaftung, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: MSC-4934-21/MSC
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Beteiligten zu dem Vergütungsantrag des/der Insolvenzverwalters/in
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie den Vergütungsantrag des/der Insolvenzverwalters/in
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Reinbek erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 129/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
APH "Rönnerhof" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Karin Charlotte Held und Niels-Christian Held, Op de Loh 11, 22145 Braak
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11252 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wö…
8 IN 129/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
APH "Rönnerhof" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Karin Charlotte Held und Niels-Christian Held, Op de Loh 11, 22145 Braak
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11252 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko (LWS Rechtsanwälte) Rechtsanwälte PartG mit beschränkter Berufshaftung, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: MSC-4934-21/MSC
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|findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 125.527,15 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 383.858,29 Euro und die offenen Masseverbindlichkeiten in Höhe von 163.920,00 Euro.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 14.08.2026
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