Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
apollo corporate finance GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Große Eschenheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 95514
EUID
DEM1201.HRB95514
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1021/26 A-77-
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.06.2026 , 17:00 Uhr
Erlass Verfügungsverbot
06.07.2026 , 10:20 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 08:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.09.2026
Gläubigerversammlung
04.11.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmens- und Finanzberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH Chartered Surveyors, zurzeit führungslos, ist am 23.06.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschenschaft der White & Case Insolvenz GbR bestellt.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH in Frankfurt am Main ist am 23.06.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter…
Im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH in Frankfurt am Main ist am 23.06.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von White & Case Insolvenz GbR bestellt worden. Am 06.07.2026 um 10:20 Uhr ist gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Im Übrigen gilt der Beschluss vom 23.06.2026 weiter.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH in Frankfurt am Main ist am 01.09.2026 um 08:12 Uhr eröffnet worden. Grundlage sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits zuvor angeordnet: Am 23.06.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordn…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH in Frankfurt am Main ist am 01.09.2026 um 08:12 Uhr eröffnet worden. Grundlage sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits zuvor angeordnet: Am 23.06.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 06.07.2026 wurde gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Mit der Verfahrenseröffnung ist das Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin auf den endgültigen Insolvenzverwalter übertragen worden. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 01.09.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.09.2026 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung ist für den 04.11.2026 um 09:00 Uhr angesetzt, auf der unter anderem ein neuer Insolvenzverwalter gewählt werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1021/26 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH Chartered Surveyors, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514), vertr. d.: 1. apollo real estate service GmbH & Co. KG, (AG Frankfurt am Main…
810 IN 1021/26 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH Chartered Surveyors, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514), vertr. d.: 1. apollo real estate service GmbH & Co. KG, (AG Frankfurt am Main, HRA 44726), Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. apollo real estate holding GmbH, (AG Frankfurt am Main, HRB 94240), Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.1. Paola Fruttuoso, Goldbach, (Geschäftsführerin), 1.1.2. Andreas Krone, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 1.1.3. Dr. Marcel Crommen, Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 23.06.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 810 IN 1021/26 A-77- In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514), vertr. d.: 1. apollo real estate service GmbH & Co. KG, (AG Frankfurt am Main, HRA 44726), Sc…
Az.: 810 IN 1021/26 A-77- In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514), vertr. d.: 1. apollo real estate service GmbH & Co. KG, (AG Frankfurt am Main, HRA 44726), Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. apollo real estate holding GmbH, (AG Frankfurt am Main, HRB 94240), Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.1. Paola Fruttuoso, Goldbach, (Geschäftsführerin), 1.1.2. Andreas Krone, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 1.1.3. Dr. Marcel Crommen, Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 06.07.2026 um 10:20 Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Im übrigen gilt der Beschluss vom 23.06.2026 weiter.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1021/26 A-9-6 - Am 01.09.2026 um 08:12 Uhr ist das Insolvenzverfahren apollo corporate finance GmbH, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514) eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz…
810 IN 1021/26 A-9-6 - Am 01.09.2026 um 08:12 Uhr ist das Insolvenzverfahren apollo corporate finance GmbH, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514) eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 23.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 04.11.2026, 09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1021/26 A-9-6 In dem Insolvenzverfahren apollo corporate finance GmbH, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514) hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 01.09.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fäl…
810 IN 1021/26 A-9-6 In dem Insolvenzverfahren apollo corporate finance GmbH, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514) hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 01.09.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1021/26 A-77-: In dem Insolvenzverfahren apollo corporate finance GmbH, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514),
vertreten durch:
1. apollo real estate service GmbH & Co. KG, (AG Frankfurt am Main, HRA 44726), Schillerstraße 20, 60313 Fran…
810 IN 1021/26 A-77-: In dem Insolvenzverfahren apollo corporate finance GmbH, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514),
vertreten durch:
1. apollo real estate service GmbH & Co. KG, (AG Frankfurt am Main, HRA 44726), Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. apollo real estate holding GmbH, (AG Frankfurt am Main, HRB 94240), Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1.1. Paola Fruttuoso, (Geschäftsführerin),
1.1.2. Andreas Krone, (Geschäftsführer),
1.1.3. Dr. Marcel Crommen, (Geschäftsführer), wurde am 01.09.2026 um 08:12 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.09.2026
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