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Insolvenzprofil
Apollo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
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1Aktuell
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Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Thüringen
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 516591
EUID
DEY1206.HRB516591
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Erfurt
Aktenzeichen
172 IN 53/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Mario Nawroth
Rolle
Sachverständiger
Termine & Fristen
Frist zur Kostendeckung
Beschlussfassung
21.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Erfurt hat am 21.08.2026 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apollo Trading UG (haftungsbeschränkt) Beschluss gefasst. Es liegt ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies ergibt sich aus einem Gutachten des Sachverständigen Dr. Mario Nawroth vom 10.08.2026. Das Gericht hat den Verfahrensbeteiligten eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung gesetzt, um einen Vorschuss in Höhe von 3.700,00 € zur Deckung der Kosten zu leisten. Wird dieser Vorschuss nicht fristgerecht eingezahlt, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Erfurt
Az.: 172 IN 53/26
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In dem Verfahren über den Antrag
des Finanzamts Erfurt, August-Röbling-Straße 10, 99091 Erfurt, Gz.: 4151/105/12497 - VOXXV/01 - 27/26 Ins
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Apollo Trading UG (haftungsbeschränkt), Arnstädter S…
Amtsgericht Erfurt
Az.: 172 IN 53/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
des Finanzamts Erfurt, August-Röbling-Straße 10, 99091 Erfurt, Gz.: 4151/105/12497 - VOXXV/01 - 27/26 Ins
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Apollo Trading UG (haftungsbeschränkt), Arnstädter Straße 50, 99096 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Smith
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516591
- Schuldnerin -
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erlässt das Amtsgericht Erfurt am 21.08.2026 folgenden
Beschluss
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Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses zur Deckung der Verfahrenskosten einen Vorschuss in Höhe von
3.700,00 €
bei der Justizzahlstelle beim Thüringer Oberlandesgericht, Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE98 8205 0000 3079 1850 09, BIC: HELADEFF820 unter Angabe des hiesigen Amtsgerichts und des obenstehenden Aktenzeichens einzuzahlen.
Falls Vorschussleistung erfolgt, möge der Einzahlungsbeleg zum Zwecke der Beschleunigung des Verfahrens innerhalb der genannten Frist dem Insolvenzgericht zur Einsichtnahme übermittelt werden.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.
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Gründe:
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Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen Dr. Mario Nawroth vom 10.08.2026.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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