Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 90209

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

APR Hausbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Biengartenstraße 39, 64653 Lorsch
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 90209
EUID
DEM1103.HRB90209

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 673/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Sylvia Rhein
Kanzlei
Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
Telefon
06251/86867-0
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.10.2022
Stellungnahmefrist
31.07.2025

Gegenstand des Unternehmens

Die Projektentwicklung im Baubereich, Ankauf von Grundstücken, deren Bebauung, der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Projektsteuerung bei der Durchführung von Bauvorhaben, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen, die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen als Generalunternehmer sowie als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung. Die Gesellschaft darf dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerb- oder Nutzungsrechte verwenden sowie als Baubetreuer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten und durchführen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der APR Hausbau GmbH ist anhängig. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 19.10.2022 angeordnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 31.07.2025. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Die Berechnung basiert auf einer Teilungsmasse in Höhe von 200.767,78 EUR. Der Regelbruchteil von 25 % wurde um einen Zuschlag von 40 % aufgrund von Sondertätigkeiten und Problembereichen in einer Bauinsolvenz erhöht. Die Auslagen wurden in beantragter Höhe festgesetzt. Der festgesetzte Betrag darf von der Insolvenzverwalterin der Insolvenzmasse entnommen werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

9 IN 673/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der APR Hausbau GmbH, Biengartenstraße 39, 64653 Lorsch (AG Darmstadt, HRB 90209), vertr. d.: 1. Simone Reinig, Adam-Rettig-Straße 4, 69488 Birkenau, (Geschäftsführerin), 2. Patrick Pfeifer, Friedrich-Hebbel-Straße 16, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), hat die…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

9 IN 673/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der APR Hausbau GmbH, Biengartenstraße 39, 64653 Lorsch (AG Darmstadt, HRB 90209), vertr. d.: 1. Simone Reinig, Adam-Rettig-Straße 4, 69488 Birkenau, (Geschäftsführerin), 2. Patrick Pfeifer, Friedrich-Hebbel-Straße 16, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), sind Ve…

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