Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aqendo München GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Goethestr. 11, 85386 Eching
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 231585
EUID
DED2601V.HRB231585
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
604/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Schoeppe Alexander
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
D.-Martin-Luther-Str. 17, 93047 Regensburg
Termine & Fristen
Vorherige Anordnung
30.08.2023
Aufhebung der Anordnung
24.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
24h-Notdienstrohrreinigung, Durchführung von Dichtheitsprüfungen, TV-Kanaluntersuchungen, Sanierung von Abwassersystemen in geschlossener und offener Bauweise, Einbau und Wartung von Hebeanlagen und Rückstausystemen sowie Leerung, Reinigung und Wartung von Abscheideranlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqendo München GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, während die aktuelle Entscheidung vom Amtsgericht Landshut getroffen wurde. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Alexander Schoeppe aus Regensburg. Mit Beschluss vom 30.08.2023 war eine Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Dieser Beschluss wurde nun mit Wirkung zum 24.09.2024 aufgehoben. Als Begründung wird angegeben, dass die Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen spätestens mit Erstellung bzw. Einreichung des Schlussberichtes erfolgt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 604/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aqendo München GmbH, Goethestraße 11, 85386 Eching, vertreten durch den Geschäftsführer Zellner Michael Ludwig
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 231585
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schoeppe Alexande…
IN 604/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aqendo München GmbH, Goethestraße 11, 85386 Eching, vertreten durch den Geschäftsführer Zellner Michael Ludwig
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 231585
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schoeppe Alexander, D.-Martin-Luther-Str. 17, 93047 Regensburg, Gz.: 22/000074
Beschluss:
Der Beschluss vom 30.08.2023 hinsichtlich der Anordnung der Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen im schriftlichen Verfahren wird aufgehoben.
Gründe:
Die Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen erfolgt spätestens mit Erstellung bzw. Einreichung des Schlussberichtes.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 24.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.