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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Memmingen hat am 26.09.2024 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BHG Bayerische Haus- und Grundbesitz GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Energy Consulting Bayern GmbH, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens ist am 26.09.2024 um 08:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henrik Brandenburg bestellt. Ihm obliegt die Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens deckt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind Betreten der Geschäftsräume und Nachforschungen gestattet; die Schuldnerin hat ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zudem ist ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt InsO auferlegt worden. Zustellungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO, ausgenommen gerichtliche Entscheidungen an die Schuldnerin. Die öffentlichen Bekanntmachungen verbleiben beim Insolvenzgericht.
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