Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aqua Select GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 50555
EUID
DEP2305.HRB50555
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 517/24 - 9-
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.09.2024 , 11:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist nachrangiger Forderungen
28.09.2025
Stichtag Prüfung nachrangiger Forderungen
05.11.2025
Anhörung Vergütungsantrag
21.01.2026
Stichtag Prüfung verspäteter Forderungen
20.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rühmland, wurde bestellt und seine Vergütung sowie die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Ralf Wollgarten wurden festgesetzt. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 20.05.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen eingehen müssen. Gläubiger nachrangiger Forderungen wurden zur Teilnahme zugelassen und aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.09.2025 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung dieser nachrangigen Forderungen ist der 05.11.2025. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wurde aufgehoben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH ist anhängig. Am 06.09.2024 wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet und der vorläufige Insolvenzverwalter Lars Rühmland bestellt. Im weiteren Verlauf wurden Vergütungen des vorläufigen Verwalters sowie eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt. Für na…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH ist anhängig. Am 06.09.2024 wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet und der vorläufige Insolvenzverwalter Lars Rühmland bestellt. Im weiteren Verlauf wurden Vergütungen des vorläufigen Verwalters sowie eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt. Für nachrangige Forderungen war eine Anmeldefrist bis zum 28.09.2025 gesetzt, mit einem Stichtag für den besonderen Prüfungstermin am 05.11.2025. Das mündliche Verfahren zur Anhörung über den Vergütungsantrag ist aufgehoben worden; der entsprechende Termin wurde auf den 21.01.2026 festgelegt. Aktuell wird die Prüfung der nach Ablauf der ursprünglichen Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin auf den 20.05.2026 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 50555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schr…
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 50555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 50555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rü…
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 50555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rühmland festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 112,09 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.539.390,15 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Geltend gemachte Zuschläge in Höhe von 27,09 % für die Betriebsfortführung insbesondere unter Berücksichtigung der vorgenommenen Vergleichsberechnung mit bzw. ohne Massemehrung durch diese, 10 % für die Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie 75 % für erfolgreich abgeschlossene Sanierungsbemühungen sind angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 50555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Ralf Wollgarten festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs…
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 50555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Ralf Wollgarten festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.02.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Ralf Wollgarten die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 175,00 EUR zugrunde.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 50555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme…
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 50555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 28.09.2025 bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rühmland, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 4753390, Fax: 0511 4753399, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 50555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichta…
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 50555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 21.01.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 21.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 505555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), ist am 06.09.2024 um 11:44 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an…
909 IN 517/24 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aqua Select GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 505555), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), ist am 06.09.2024 um 11:44 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Lars Rühmland, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 4753390, Fax: 0511 4753399, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.09.2024
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