Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 218721
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Insolvenzprofil
VS Hannoversche Tischlerei GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ernst-Grote-Straße 6, 30916 Isernhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218721
EUID
DEP2305.HRB218721
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
903 IN 612/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs
Termine & Fristen
Beschluss Prüfung Forderungen
02.03.2026
Festsetzung Vergütung
12.03.2026
Stichtag Prüfung
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung aller Tischlerarbeiten, Planung, Herstellung und Vertrieb von Fenstern, Türen, Treppen und sonstigen Bauelementen aus Holz, Kunststoff und Metall, Planung, Herstellung und Vertrieb von Inneneinrichtungen, Vertrieb von Möbeln jeder Art und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Hannoversche Tischlerei GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Die Berechnungsmasse beträgt 67.855,96 EUR, woraus sich eine Bruchteilsvergütung von 25 % ergibt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Das Gericht hat angeordnet, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 13.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 612/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Hannoversche Tischlerei GmbH, Ernst-Grote-Straße 6, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 218721), vertr. d.: 1. Björn Kuhlmann, Steinstraße 25, 31275 Lehrte, (Geschäftsführer), 2. Lüders Rechtsanwälte, Loebensteinstraße 37, 30175 Hannover, (Generalha…
903 IN 612/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Hannoversche Tischlerei GmbH, Ernst-Grote-Straße 6, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 218721), vertr. d.: 1. Björn Kuhlmann, Steinstraße 25, 31275 Lehrte, (Geschäftsführer), 2. Lüders Rechtsanwälte, Loebensteinstraße 37, 30175 Hannover, (Generalhandlungsbevollmächtigte), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 67.855,96 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 612/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Hannoversche Tischlerei GmbH, Ernst-Grote-Straße 6, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 218721), vertr. d.: 1. Björn Kuhlmann, Steinstraße 25, 31275 Lehrte, (Geschäftsführer), 2. Lüders Rechtsanwälte, Loebensteinstraße 37, 30175 Hannover, (Generalha…
903 IN 612/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Hannoversche Tischlerei GmbH, Ernst-Grote-Straße 6, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 218721), vertr. d.: 1. Björn Kuhlmann, Steinstraße 25, 31275 Lehrte, (Geschäftsführer), 2. Lüders Rechtsanwälte, Loebensteinstraße 37, 30175 Hannover, (Generalhandlungsbevollmächtigte), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 612/24 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VS Hannoversche Tischlerei GmbH, Ernst-Grote-Straße 6, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 218721), vertr. d.: 1. Björn Kuhlmann, Steinstraße 25, 31275 Lehrte, (Geschäftsführer), 2. Lüders Rechtsanwälte, Loebensteinstraße 37, 30175 Hannover, (Ge…
903 IN 612/24 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VS Hannoversche Tischlerei GmbH, Ernst-Grote-Straße 6, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 218721), vertr. d.: 1. Björn Kuhlmann, Steinstraße 25, 31275 Lehrte, (Geschäftsführer), 2. Lüders Rechtsanwälte, Loebensteinstraße 37, 30175 Hannover, (Generalhandlungsbevollmächtigte), ist am 07.10.2024 um 12:49 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Walsroder Straße 93/93a, 30853 Langenhagen, Tel.: 0511 8979290, Fax: 0511 89792927, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.10.2024
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