Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Handel mit Produkten zur Herstellung von Desinfektionsmitteln, bzw. Bioziden zur Vernichtung von Bakterien, Viren, Pilzen, Sporen, Legionellen, Biofilm, etc.; Durchführung von Projektgeschäften auf Basis oben beschriebener Produkte jedoch zusätzlich mit den für die kundenspezifische Nutzung erforderlichen Zusatzteilen; Erstellen von schlüsselfertigen Anlagen für vorbezeichnete Produkte; Durchführung von Servicegeschäft, chem. Analysen und Projektierungsarbeiten in obigem Spektrum; Herstellung, Verpackung und Vertrieb von chemischen und biologischen Substanzen zur Desinfektion sowie zur Vernichtung von Bakterien, Viren, Pilzen, Sporen, Legionellen, Biofilm, etc.; Organisation und Durchführung von Schulungen für alle Themen im Zusammenhang mit den gehandelten Produkten und Chemikalien; Erstellen von lngenieurkonzepten, auch außerhalb der verkauften Produkte und Lösungsmittel; Erstellen von Gutachten im Bereich des lngenieurswesens; Verwaltung von Firmenbeteiligungen und Übernahme von Geschäftsführungen als Komplementärin.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aquapura Systems GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zum Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Bekanntgabe erfolgte am 08.02.2024 durch das Amtsgericht Stuttgart.
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