Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gwinner Wohndesign GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hauptstr. 70, 72285 Pfalzgrafenweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 431004
EUID
DEB8534.HRB431004
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 146/23
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Gläubigerausschuss
29.01.2024
Festsetzung Vergütung Gläubigerausschuss
06.03.2024
Festsetzung Vergütung Gläubigerausschuss
11.03.2024
Widerspruchsfrist Ende
07.10.2024
Widerspruchsfrist Ende
15.10.2025
Widerspruchsfrist Ende
29.01.2026
Festsetzung Vergütung Gläubigerausschuss
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von, Handel mit und Vertrieb von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gwinner Wohndesign GmbH sind verschiedene Entscheidungen zur Vergütung von Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses erfolgt. Im Februar 2024 wurde die Vergütung für das Mitglied Euler Hermes Deutschland festgesetzt. Im März 2024 folgten die Festsetzungen für die Bundesagentur Arbeit sowie für die Nord Leasing GmbH, wobei bei letzterer auch die Erstattung von Fahrtkosten behandelt wurde. Die Prüfung nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 15.10.2025 bzw. nach der aktuellsten Bekanntmachung bis zum 29.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gwinner Wohndesign GmbH ist beim Amtsgericht Rottweil anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütungen mehrerer Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt, darunter Euler Hermes Deutschland, die Bundesagentur für Arbeit und Nord Leasing GmbH. Die P…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gwinner Wohndesign GmbH ist beim Amtsgericht Rottweil anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütungen mehrerer Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt, darunter Euler Hermes Deutschland, die Bundesagentur für Arbeit und Nord Leasing GmbH. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Es wurden mehrere Fristen zur Erhebung von Widersprüchen gegen Forderungsanmeldungen bekanntgegeben, wobei die aktuellste Frist bis zum 29.01.2026 reicht. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung und -feststellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 146/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin…
1 IN 146/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, Gz.: RA Dr. Harig: A0000/84/hf7nb
|
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland, 22746 Hamburg, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 29.01.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 15 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 146/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin…
1 IN 146/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, Gz.: RA Dr. Harig: A0000/84/hf7nb
|
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 11.03.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 9,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 11.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 146/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin…
1 IN 146/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, Gz.: RA Dr. Harig: A0000/84/hf7nb
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Nord Leasing GmbH wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 06.03.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR. Dies wird in diesem Verfahren als angemessen erachtet.
Für 23,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Fahrtkosten für 210 Kilometer (zu je BETRAG EUR) waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 27.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 146/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin…
1 IN 146/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, Gz.: RA Dr. Harig: A0000/84/hf7nb
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 15.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 146/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin…
1 IN 146/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, Gz.: RA Dr. Harig: A0000/84/hf7nb
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 29.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 10.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 146/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin…
1 IN 146/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, Gz.: RA Dr. Harig: A0000/84/hf7nb
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Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt vertreten durch Christine Wittmann-Rabe wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 06.07.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 8,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 146/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin…
1 IN 146/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gwinner Wohndesign GmbH, Hauptstraße 70, 72285 Pfalzgrafenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Vincenz Edler von Braun, Markus Bernd Fauser und Sven Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 431004
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, Gz.: RA Dr. Harig: A0000/84/hf7nb
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 02.09.2024
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