Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
aquen aqua-engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bauhofstraße 31, 38678 Clausthal-Zellerfeld
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 201297
EUID
DEP1103.HRB201297
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
33 IN 19/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Thurm
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover
Telefon
0511/543815-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.05.2026 , 11:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion und der Vertrieb von umwelttechnischen Apparaten und Anlagen sowie von ingenieurwissenschaftlichen Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der aquen aqua-engineering GmbH ist am 13.05.2026 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Thurm bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 19/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der aquen aqua-engineering GmbH, Bauhofstraße 31, 38678 Clausthal-Zellerfeld (AG Braunschweig, HRB 201297), vertr. d.: Dr. Christian Schröder, Bauhofstraße 31, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2026 um 11:40 Uhr die vorläufige Ve…
33 IN 19/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der aquen aqua-engineering GmbH, Bauhofstraße 31, 38678 Clausthal-Zellerfeld (AG Braunschweig, HRB 201297), vertr. d.: Dr. Christian Schröder, Bauhofstraße 31, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2026 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Thurm, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511/543815-0, Fax: 0511/543815-96 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 13.05.2026
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