Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CARBOO4U Sport Vertriebs GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bella Clava 21, 37170 Uslar
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 204114
EUID
DEP2204.HRB204114
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
71 IN 62/24, 71 IN 5/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler
Adresse
Bahnhofstraße 10, 37154 Northeim
Telefon
05551/98878-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.03.2025 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.05.2025
Berichtstermin
10.06.2025
Prüfungstermin
29.06.2026
Prüfungstermin
20.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Carboo Sport Vertriebs GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die Distribution von Sporternährung und sportnahen Produkten, Vertrieb von Sport-Bekleidung, sportnahen Dienstleistungen und Förderung des Breitensports beinhaltet. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen und jede Tätigkeit ausüben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dient.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARBOO4U Sport Vertriebs GmbH & Co.KG und der Carboo Verwaltungs GmbH ist am 28.03.2025 um 13:00 Uhr durch das Amtsgericht Göttingen eröffnet worden. Der Betriebswirt Stefan Laupichler ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 19.05.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 10.06.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für die CARBOO4U Sport Vertriebs GmbH & Co.KG ist der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 29.06.2026 bestimmt worden. Für die Carboo Verwaltungs GmbH ist der entsprechende Stichtag auf den 20.07.2026 festgelegt worden. Widersprüche gegen Forderungen müssen bis zu diesen Terminen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARBOO4U Sport Vertriebs GmbH & Co.KG und der Carboo Verwaltungs GmbH wurde am 28.03.2025 um 13:00 Uhr durch das Amtsgericht Göttingen eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARBOO4U Sport Vertriebs GmbH & Co.KG und der Carboo Verwaltungs GmbH wurde am 28.03.2025 um 13:00 Uhr durch das Amtsgericht Göttingen eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 19.05.2025. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, war ursprünglich der 10.06.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen eine gesonderte schriftliche Prüfung angeordnet. Für die CARBOO4U Sport Vertriebs GmbH & Co.KG wurde der Stichtag für diese Prüfung auf den 29.06.2026 bestimmt, für die Carboo Verwaltungs GmbH auf den 20.07.2026. Eine Berichtigung des Beschlusses vom 22.11.2024 bezüglich der Handelsregisternummer wurde am 13.01.2025 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 62/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARBOO4U Sport Vertriebs GmbH & Co.KG, Bella Clava 21, 37170 Uslar (AG Göttingen, HRB 204114), vertr. d.: 1. Carboo Verwaltungs GmbH, Bella Clava 21, 37170 Uslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Erbil Kurt, (Geschäftsführer), w…
71 IN 62/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARBOO4U Sport Vertriebs GmbH & Co.KG, Bella Clava 21, 37170 Uslar (AG Göttingen, HRB 204114), vertr. d.: 1. Carboo Verwaltungs GmbH, Bella Clava 21, 37170 Uslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Erbil Kurt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 5/25 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carboo Verwaltungs GmbH, Bella Clava 21, 37170 Uslar (AG Göttingen, HRB 204114), vertr. d.: Erbil Kurt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (…
71 IN 5/25 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carboo Verwaltungs GmbH, Bella Clava 21, 37170 Uslar (AG Göttingen, HRB 204114), vertr. d.: Erbil Kurt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 04.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 5/25 NOM: Über das Vermögen der Carboo Verwaltungs GmbH, Bella Clava 21, 37170 Uslar (AG Göttingen, HRB 204114), vertr. d.: Erbil Kurt, (Geschäftsführer), ist am 28.03.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler, Bahnhofstraße 10, 37154 N…
71 IN 5/25 NOM: Über das Vermögen der Carboo Verwaltungs GmbH, Bella Clava 21, 37170 Uslar (AG Göttingen, HRB 204114), vertr. d.: Erbil Kurt, (Geschäftsführer), ist am 28.03.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler, Bahnhofstraße 10, 37154 Northeim, Tel.: 05551/98878-0, Fax: 05551/98878-29, E-Mail: info@kanzlei-laupichler.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.05.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 62/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARBOO4U Sport Vertriebs GmbH & Co.KG, Bella Clava 21, 37170 Uslar (AG Göttingen, HRB 204114), vertr. d.: 1. Carboo Verwaltungs GmbH, Bella Clava 21, 37170 Uslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Erbil Kurt, (Geschäftsführer), i…
71 IN 62/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARBOO4U Sport Vertriebs GmbH & Co.KG, Bella Clava 21, 37170 Uslar (AG Göttingen, HRB 204114), vertr. d.: 1. Carboo Verwaltungs GmbH, Bella Clava 21, 37170 Uslar, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Erbil Kurt, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 22.11.2024 berichtigt worden.
Statt 204114 lautet die korrekte Handelsregisternummer der Schuldnerin: 201259.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 oder dem Landgericht Göttingen, Berliner Straße 8, - Eingang Maschmühlenweg 11-37073 Göttingen, Postanschrift: Postfach 2628, 37016 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1257175608215-000185583 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 13.01.2025
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