Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a) Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Software; b) die Erstellung, die Umsetzung, der Vertrieb und die Implementierung von Konzepten und Systemlösungen zur elektronischen Datenverarbeitung, einschließlich aller zugehörigen Leistungen, insbesondere der Vertrieb, die Wartung und die Reparatur von EDV-Systemen jeder Art, die Schulung und Einweisung sowie die Bereitstellung von Netz- und Kommunikationstechnik; und c) die Beratung im Zusammenhang mit Soft- und Hardwaresystemen. Ausgenommen ist jegliche Beratung, die einer speziellen Genehmigung bedarf, wie insbesondere die Rechts- und Steuerberatung oder erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen.
Im Insolvenzverfahren der arago GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endete am 24.08.2026. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 07.09.2026 schriftlich Widerspruch beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erhoben werden. Die Anmeldeunterlagen sowie etwaige Widersprüche liegen zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
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