Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Igor Arbanas e.K. ist beim Amtsgericht Magdeburg anhängig. Der Schuldner betreibt den Handel mit elektronischen Bauteilen unter der Firma Sender.de und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal als Einzelkaufmann eingetragen (HRA 22673). Gemäß § 203 InsO hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Igor Arbanas e.K. wird vom Amtsgericht Magdeburg behandelt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Sender.de, eingetragen im Handelsregister des AG Stendal unter HRA 22673. Im Verfahren ist gemäß § 203 InsO eine Nachtragsverteilung angeordnet worden. Zudem sind die Vergütung un…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Igor Arbanas e.K. wird vom Amtsgericht Magdeburg behandelt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Sender.de, eingetragen im Handelsregister des AG Stendal unter HRA 22673. Im Verfahren ist gemäß § 203 InsO eine Nachtragsverteilung angeordnet worden. Zudem sind die Vergütung und die Auslagen des Nachtragsverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Über diese Festsetzung kann mit sofortiger Beschwerde oder, falls der Gegenstand 200,00 EUR nicht übersteigt und von einem Rechtspfleger getroffen, mit befristeter Erinnerung reagiert werden. Die Frist für Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Igor Arbanas e.K., geb. am 16.10.1966, Niederndodeleben, Habichtweg 3, 39167 Hohe Börde, Inhaber der Firma Sender.de, Handel mit elektronischen Bauteilen, Vogelbreite 8 b, 39167 Hohe Börde OT Niederndodeleben (AG Stendal, HRA 22673), ist gemäß § 203…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Igor Arbanas e.K., geb. am 16.10.1966, Niederndodeleben, Habichtweg 3, 39167 Hohe Börde, Inhaber der Firma Sender.de, Handel mit elektronischen Bauteilen, Vogelbreite 8 b, 39167 Hohe Börde OT Niederndodeleben (AG Stendal, HRA 22673), ist gemäß § 203 InsO Nachtragsverteilung angeordnet. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. - 340 IN 115/19 (351) - (06.08.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Igor Arbanas e.K., geb. am 16.10.1966, Niederndodeleben, Habichtweg 3, 39167 Hohe Börde, Inhaber der Firma Sender.de, Handel mit elektronischen Bauteilen, Vogelbreite 8 b, 39167 Hohe Börde OT Niederndodeleben (AG Stendal, HRA 22673), sind Vergütung und Auslagen des Nacht…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Igor Arbanas e.K., geb. am 16.10.1966, Niederndodeleben, Habichtweg 3, 39167 Hohe Börde, Inhaber der Firma Sender.de, Handel mit elektronischen Bauteilen, Vogelbreite 8 b, 39167 Hohe Börde OT Niederndodeleben (AG Stendal, HRA 22673), sind Vergütung und Auslagen des Nachtragsverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 115/19 (351) - (28.08.2026)
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