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Insolvenzprofil
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm VR 1387
EUID
DER2404.VR1387
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 42/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann
Adresse
Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund
Telefon
0231/88083919
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.04.2024 , 09:09 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 10:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.08.2024
Berichtstermin
13.09.2024
Prüfungstermin
13.06.2025
Prüfungstermin
10.10.2025
Prüfungstermin
05.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387 eingetragenen Vereins Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm, ist am 01.07.2024 um 10:18 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags des Schuldners vom 22.04.2024. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann bestellt. Im Vorfeld wurde am 29.04.2024 die vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt und vorläufige Maßnahmen wie das Verbot der Zahlungen an den Schuldner sowie die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angeordnet. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.0
08.2024 anzumelden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens sind verschiedene nachträgliche Forderungsanmeldungen (u. a. Rang 0 Nr. 80 sowie die Forderungen lfd. Nr. 81-83) im schriftlichen Verfahren zur Prüfung gelangt. Der Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.09.2024. Ein weiterer Prüfungsstichtag für nachträgliche Forderungen wurde auf den 13.06.2025 festgelegt. Aktuell sind weitere Forderungen (Nr. 84 sowie lfd. Nr. 81-83) Gegenstand der Prüfung, wobei ein Prüfungsstichtag am 05.03.2026 bzw. 10.10.2025 genannt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387
eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387
eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf-Dieter Lenz, Herrn Dr. Karl-Georg Steffens und Herrn Siegbert Künzel
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderung Nr. 84 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 42/24
Amtsgericht Dortmund, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387
eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387
eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf-Dieter Lenz,
Herrn Dr. Karl-Georg Steffens und Herrn Siegbert Künzel
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung (hier: Rang 0 Nr. 80) wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 42/24
Amtsgericht Dortmund, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387 eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorst…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387 eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf-Dieter Lenz, Herrn Dr. Karl-Georg Steffens und Herrn Siegbert Künzel,
ist am 29.04.2024, um 09:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
252 IN 42/24
Amtsgericht Dortmund, 29.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387 eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf-Dieter Lenz, und Herr…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387 eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf-Dieter Lenz, und Herrn Dr. Karl-Georg Steffens, und Herrn Siegbert Künzel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 10:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund, Telefon: 0231/88083919, Fax: 023188083922.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 26.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Frau Anna Gehrken, Föhrenweg 5, 59071 Hamm,
2. Bank für Sozialwirtschaft AG, Konrad-Adenauer-Ufer 85, 50668 Köln,
3. Sparkasse Hamm, Weststr. 5-7, 59065 Hamm.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
252 IN 42/24
Dortmund, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387
eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand
Herrn …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387
eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand
Herrn Ralf-Dieter Lenz, Herrn Dr. Karl-Georg Steffens und Herrn Siegbert Künzel
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 81-83 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 42/24
Amtsgericht Dortmund, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387 eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387 eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf-Dieter Lenz, und Herrn Dr. Karl-Georg Steffens, und Herrn Siegbert Künzel,
ist am 24.10.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
252 IN 42/24
Amtsgericht Dortmund, 29.10.2024
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