Kauf und Vertrieb von Produkten zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit einschließlich Zubehör und energieerzeugende und -harmonisierende Geräte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Archaeus Sante GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 08.05.2026 um 17:42 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Claudia Bierhals ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 810 IN 629/24 A verbunden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.07.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge (wie die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder eines Gläubigerausschusses) sind bis zum 10.08.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 96/24 A: In dem Insolvenzverfahren Archaeus Sante GmbH, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88293),
vertreten durch:
Younes Tahar Bouaoun, (Geschäftsführer), wurde am 08.05.2026 um 17:42 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit u…
810 IN 96/24 A: In dem Insolvenzverfahren Archaeus Sante GmbH, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88293),
vertreten durch:
Younes Tahar Bouaoun, (Geschäftsführer), wurde am 08.05.2026 um 17:42 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 629/24 A verbunden. Das Verfahren 810 IN 96/24 A führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 96/24 A-5-9 Am 08.05.2026 um 17:42 Uhr ist das Insolvenzverfahren Archaeus Sante GmbH, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88293),
vertreten durch:
Younes Tahar Bouaoun, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechts…
810 IN 96/24 A-5-9 Am 08.05.2026 um 17:42 Uhr ist das Insolvenzverfahren Archaeus Sante GmbH, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88293),
vertreten durch:
Younes Tahar Bouaoun, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 27.07.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 10.08.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.05.2026
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